Vorlegen muss der Bund, aber aus BW hat sich Verkehrsminister Hermann geäußert. Er will, dass das Fahren ohne Fahrschein keine Straftat mehr ist. Das sieht aber nicht jeder so.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat seine Forderung bekräftigt, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. "Eine Behandlung des Schwarzfahrens als Straftat ist nicht mehr zeitgemäß", sagte Hermann der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Gefängnisstrafen seien nicht verhältnismäßig. "Ein Bußgeld ist ausreichend", sagte der Minister.
Umfrageergebnis stützt Hermanns Sicht
Damit ist Hermann einer Meinung mit der Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Einer aktuellen Umfrage zufolge finden zwei Drittel der Bundesbürger es richtig, wenn Schwarzfahren künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße belegt würde - genauso wie Falschparken. Lediglich ein Viertel der Befragten spricht sich dagegen aus, so die Ergebnisse einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Plattform "Frag den Staat", die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Bund will bald Gesetzentwurf zum Schwarzfahren vorlegen
Der Bundestag berät aktuell über eine Reform des Sanktionsrechts, die unter anderem kürzere Ersatzfreiheitsstrafen vorsieht. Zur Frage, ob Schwarzfahren künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Laufe des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen.
SWR2 Leben Ersatzfreiheitsstrafe – Wenn Schwarzfahrer im Gefängnis landen
Schwarzfahren gilt als Straftat. Wer ohne Ticket erwischt wird, kann unter Umständen sogar im Gefängnis landen. Von Vera Pache
Kritik von Gentges und der FDP
Gegen eine Reform ist Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU). Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit führe nicht zu der vom Bundesjustizministerium erhofften Entlastung der Justiz, argumentiert die Ministerin. "Der staatliche Aufwand wird dadurch insgesamt nicht geringer."
Bei einer Ordnungswidrigkeit sind zunächst die Verwaltungsbehörden für die Verfolgung zuständig, genauso wie beim Falschparken. "Im Falle des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wird allerdings wiederum eine Befassung der Gerichte erforderlich", sagte Gentges.
Unterstützung bekommt Gentges von der FDP im Land. "Die Entkriminalisierung ist das falsche Signal", sagte Christian Jung, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion am Mittwoch in Stuttgart. Wer einmal schwarzfahre, lande nicht im Gefängnis. "Haftstrafen gibt es nur für notorische Schwarzfahrer, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen", sagte Jung.
Unterstützung vom Richterbund: "Masse der Fälle macht Aufwand"
Aus der Justiz hingegen kommt Unterstützung für Hermanns Forderung, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat zu behandeln. "Die Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit würde auf jeden Fall in die richtige Richtung gehen", sagte ein Sprecher des Deutschen Richterbunds Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart. Auswirkungen hätte die Änderung demnach vor allem auf die Staatsanwaltschaften im Land. Diese sind nach der derzeitigen Regelung für die Verfolgung der Schwarzfahrer zuständig. "Das läuft überwiegend über Strafbefehle", sagte der Sprecher. Mit einem Strafbefehl kann die Staatsanwaltschaft einen Abschluss des Verfahrens auch ohne Verhandlung vor Gericht beantragen. "Der Aufwand für die Bearbeitung einer Schwarzfahrt hält sich in Grenzen, die Masse der Fälle macht aber durchaus Aufwand", so der Sprecher.
Zahl der Inhaftierten wegen Schwarzfahrens nicht bekannt
Wie viele Menschen wegen Schwarzfahrens überhaupt im Gefängnis sitzen, ist unklar. Eine Recherche von "netzpolitik.org" ergab im vergangenen Jahr, dass die Vollzugsbehörden keine Daten liefern können.