Auf Baustellen wird tief in die Erde gegraben und Unerwartetes kann zum Vorschein kommen. Dann müssen Archäologen anrücken. In diesem Jahr waren es bereits 85 "Rettungsgrabungen".
In Baden-Württemberg ist nach Angaben von Landesarchäologe Dirk Krausse die Zahl der sogenannten Rettungsgrabungen seit Jahren sehr hoch. Alleine in diesem Jahr seien 85 Mal Archäologinnen und Archäologen ausgerückt, um potenziell wichtige geschichtliche Funde zu sichern, etwa aus Baugruben, sagte Krausse. Im vergangenen Jahr seien es 114 Einsätze in Baden-Württemberg gewesen.
In Ortskernen eher Funde aus der Römerzeit und dem Mittelalter
In den Ortskernen gebe es eher Funde aus der Zeit der Römer und dem Mittelalter, so der Landesarchäologe. In Randlagen seien es eher Denkmäler aus der Vor- und Frühgeschichte, so der Landesarchäologe von Baden-Württemberg. Auf einer Baustelle in der Olgastraße in der Innenstadt von Ulm wurden zum Beispiel bei Bauarbeiten im Sommer 2022 Überreste einer Siedlung aus dem Spätmittelalter entdeckt. Archäologinnen und Archäologen wurden zu Rate gezogen und begannen ihre Grabungen.
Grabungen in der Innenstadt Archäologen: Überraschender Siedlungsfund in Ulm
Archäologen haben in Ulm überraschend Spuren einer spätmittelalterlichen Siedlung entdeckt. Erwartet hatten die Fachleute auf dem Areal des künftigen Medienhauses der "Südwest Presse" etwas anderes.
Dass Expertinnen und Experten - wie es der Begriff "Rettung" vermuten lässt - spontan ausrücken müssen und ein Bauprojekt gestoppt wird, sei jedoch selten. "Wir bemühen uns eigentlich, Baumaßnahmen nicht zu stoppen", so Krausse. Inzwischen werde die Archäologie bereits im Vorfeld berücksichtigt. Archäologinnen und Archäologen prüfen also bereits vor Beginn eines Projektes, ob im Boden Funde versteckt sind und sichern sie.
Was inzwischen selbstverständlich ist, dass Archäologinnen und Archäolgen bei Bauvorhaben hinzugezogen werden, war nicht immer so. Erst die Konvention von Malta hat im Jahr 1992 feste Regeln aufgestellt. In dem internationalen Abkommen wurde zum Beispiel festgesetzt, dass Baufirmen für die Kosten von Rettungsgrabungen aufkommen müssen.
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