Kosten trägt der Bund

Privathaushalte in BW können bald Härtefallhilfen für Heizöl beantragen

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Vielen Verbrauchern haben die Preissteigerungen bei Öl und anderen Heizstoffen vergangenes Jahr zu schaffen gemacht. Ab 8. Mai können sie rückwirkend Anträge für Härtefallhilfen stellen.

Wer zu Hause mit Energieträgern wie Öl oder Holzpellets heizt, kann in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai Geld vom Staat für das vergangene Jahr beantragen. Die Anträge für die Härtefallhilfen laufen vor allem über ein Online-Portal, wie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am Dienstag in Stuttgart mitteilte.

"Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen die Hilfen möglichst unkompliziert beantragen können", sagte Energieministerin Thekla Walker (Grüne) der Mitteilung zufolge. Man habe auf zusätzliche Bürokratie verzichtet. Elster-Zertifikate sind demnach nicht nötig, auch Papieranträge würden zugelassen. "Online geht allerdings alles schneller", sagte Walker.

Unterstützung bei Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle

Die Unterstützung gilt für "nicht leitungsgebundene Energieträger", also Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten eines Privathaushalts für die geförderten Energieträger, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Für die Härtefallhilfe hat der Bund keine Einkommensgrenze festgelegt. Heizungen, die mit Erdgas oder Strom betrieben werden, fallen nicht unter die Maßnahme.

Über einen Online-Rechner können Bürgerinnen und Bürger bereits vorab prüfen, ob eine Antragstellung infrage kommt. Das Umweltministerium hat Einzelheiten im Internet zusammengestellt. Es soll außerdem in Kürze eine Telefon-Hotline geben.

Der Bund stellt nach Angaben des Ministeriums maximal 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit und verteilt sie auf die Länder. Baden-Württemberg sollen demnach circa 235 Millionen Euro zustehen.

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