Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen gegen den obersten Polizeibeamten in BW teilweise eingestellt. Dagegen hat die betroffene Beamtin nun offiziell Beschwerde eingelegt.
Die Anklage gegen den Inspekteur der baden-württembergischen Polizei wegen sexueller Nötigung geht dem mutmaßlichen Opfer nicht weit genug. Gegen eine Teileinstellung der Ermittlungen hat die betroffene Beamtin Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.
Ranghöchstem Polizeibeamten wird sexuelle Nötigung vorgeworfen
Um zu verstehen, was es mit der Beschwerde der Polizeibeamtin auf sich hat, muss man die Vorgeschichte kennen: Der seit gut einem Jahr vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei soll seine Kollegin sexuell genötigt haben. Nach Überzeugung der Ermittlungsbehörde hat er die Beamtin zu sexuellen Handlungen gedrängt und dabei seine berufliche Position ausgenutzt. Diese Anklage wurde zugelassen, der Prozess geht vor Gericht.
Nun zur Teileinstellung und der Beschwerde der Polizeibeamtin: Am Tag nach dem geschilderten Vorfall gab es ein Telefonat zwischen dem ranghöchsten Polizeibeamten in Baden-Württemberg und der Beamtin. Auch hier stand der Verdacht der sexuellen Nötigung im Raum, das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft jedoch mangels Tatverdacht eingestellt. Dagegen richtet sich die Beschwerde der Polizistin, über die nun die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden muss.
Über die Anklage gegen den Inspekteur der Polizei berichtete SWR Aktuell im Fernsehen am 2. November:
Staatsanwaltschaft: Noch nicht über Beschwerde entschieden
Über die Beschwerde der Kommissarin gegen diese Teileinstellung der Ermittlungen sei noch nicht entschieden worden, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter mit.
Ermittlungen gegen die Frau, die das Verfahren um den suspendierten Inspekteur der baden-württembergischen Polizei ins Rollen gebracht hatte, wurden am Dienstag eingestellt. Der Kriminalbeamtin war vorgeworfen worden, unbefugt ein Videotelefonat mit dem Inspekteur aufgezeichnet zu haben. Die Beamtin habe auf Grund eines rechtfertigenden Notstands nicht rechtswidrig gehandelt, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt.
Anklage wegen sexueller Nötigung zugelassen
Erst kürzlich hatte das Stuttgarter Landgericht die Anklage gegen den Mann wegen sexueller Nötigung zugelassen. Damit wird ihm der Prozess gemacht. Der Polizist bestreitet die Vorwürfe. Die Beamtin, die Opfer einer sexuellen Nötigung geworden sein soll, wird als Nebenklägerin auftreten.
Den Ermittlungen zufolge soll der Polizist vor rund einem Jahr in Stuttgart die Polizeibeamtin sexuell belästigt haben - im Gegenzug für Karrierevorteile. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach früheren Angaben vor, "hierbei bewusst ausgenutzt zu haben, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten".
Sein Anwalt Jens Rabe hatte angekündigt, für einen Freispruch zu kämpfen. Es sei bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft "bei dieser Beweissituation" überhaupt Anklage erhoben habe.
Polizeiaffäre in BW belastet auch Innenminister Strobl
Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) steht wegen der Sache seit längerem unter Druck - er hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Strobl zu dieser Sache wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt.
Ein Untersuchungsausschuss im Landtag beleuchtet sexuelle Belästigung bei der Polizei. Auch für seine Beförderungspraxis steht der oberste Dienstherr der Polizei in Baden-Württemberg in der Kritik. Strobl wird vorgeworfen, dem Inspekteur geholfen zu haben, Karriere zu machen.