Corona-Impfung in einer Hausarztpraxis

Angebote im Herbst erweitert

BW plant neues Onlineportal für Corona-Impftermine

Stand

Ab Oktober soll das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft treten. Die neuen Corona-Regeln sehen Ausnahmen für Frisch-Geimpfte vor. Das Land erwartet deshalb eine hohe Nachfrage bei Impfungen.

Für den kommenden Herbst will das Land im Kampf gegen die Corona-Pandemie gerüstet sein. Die Landesregierung arbeitet zurzeit an einem Online-Termin-Portal für Corona-Impfungen. "Im Herbst wird es in der Tat notwendig sein, wieder mehr Menschen zu impfen. Auf diese Situation wollen wir vorbereitet sein", so das baden-württembergische Gesundheitsministerium auf SWR-Anfrage.

Ziel sei es, das Land so aufzustellen, dass eine steigende Impfnachfrage flexibel erfüllt werden könne. Dabei dürften nicht einzelne impfende Stellen bis über die Grenzen ihrer Belastbarkeit beansprucht werden, andererseits sollten alle Baden-Württemberger zeitnah ein Corona-Impfangebot bekommen.

Schon im Frühjahr hatte sich das Land mit vielen an den Corona-Impfungen beteiligten Partnern ausgetauscht. In einer entsprechenden Arbeitsgruppe waren niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte, Betriebsärztinnen und -ärzte, Tierärztinnen und -ärzte, Apothekerinnen und Apotheker vertreten.

Neues Online-Portal soll ab Herbst Impftermine koordinieren

Im Herbst soll nun eine spezielle Online-Plattform für Corona-Impftermine freigeschaltet werden. Nach massiven Problemen mit der Bundesplattform zu Beginn der Impfkampagne sei man zurzeit dabei, ein Tool zu entwickeln, das auf die Gegebenheiten, Bedürfnisse und Bedingungen in Baden-Württemberg angepasst sei, teilte das Gesundheitsministerium auf SWR-Anfrage mit. Das Portal sei außerdem barrierefrei.

"Wir haben ein Produkt gefunden, das zu unseren Anforderungen passt. Es handelt sich um ein Produkt, dass bereits im Einsatz war und ist. Weitere Informationen wird es rechtzeitig vor dem Start geben."

Auch telefonische Terminvergabe weiter möglich

Wer genau sich am Terminvergabe-Portal beteiligt oder anmeldet, ist noch nicht klar. Hausärztinnen und -ärzte zum Beispiel seien nicht verpflichtet, sich dort zu melden, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Und für Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, sich online einen Termin zu buchen, wird es auch eine Telefonhotline für die Terminbuchung geben, so das Gesundheitsministerium ausdrücklich. So soll niemand von der Terminvergabe für eine Corona-Impfung abgehängt werden.

Unterstützung vom Land auch bei Impfungen selbst

Auch bei den Impf-Aktionen vor Ort will Baden-Württemberg im Herbst die Angebote wieder ausweiten. Dafür stellt das Land in jedem Stadt- und Landkreis eine Grundstruktur bereit, falls die niedergelassene Ärzteschaft Unterstützung braucht. Außerdem werden die wichtigen Corona-Impfungen in Pflegeeinrichtungen unterstützt. In jedem Stadt- und Landkreis ist dafür eine Impfeinheit und ein Impfstützpunkt vorgesehen. Das heißt, Stadt- und Landkreise werden wieder je ein Impfteam und einen Impfstützpunkt bekommen, möglich sind zum Beispiel Impfbusse oder Impfzentren.

Infos zu Impfungen über bekanntes Online-Portal "Dranbleiben-bw.de"

Um alle gesellschaftlichen Gruppen zielgerecht, genau und ohne Diskriminierung über die Impfung aufzuklären, setzt das Land auch die Informations- und Aufklärungskampagne #dranbleibenBW (www.dranbleiben-bw.de) fort. Mit ihr werden Fragen beantwortet und niedrigschwellige Informationen für eine Corona-Impfung angeboten. Die Kampagnen-Homepage bietet Informationen in 13 Sprachen an, darunter Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Auch stellt die Seite Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung.

Reicht der Impfstoff im Herbst aus?

Alle Bemühungen und Vorbereitungen der baden-württembergischen Landesregierung könnten jedoch ins Leere laufen, wenn der passende Impfstoff wieder knapp werden sollte. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums gibt sich da zurückhaltend: "Für die Impfstoffbeschaffung ist der Bund zuständig. Wir gehen davon aus, dass das Bundesgesundheitsministerium auch im Herbst ausreichend Corona-Impfstoffe zur Verfügung stellt."

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Infektionsschutzgesetz: Ausnahmen für Frisch-Geimpfte

Der Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz, das zum 1. Oktober gelten soll, sieht vor, dass die Länder im Herbst wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen verhängen dürfen. Davon ausgenommen sind frisch Geimpfte. Demnach sollen Menschen von der Maskenpflicht etwa in der Gastronomie, bei Kultur und Sportveranstaltungen befreit sein, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate zurückliegt. Auch mit einem tagesaktuellen Corona-Test oder einem aktuellen Genesenennachweis kann man sich von der Maskenpflicht befreien lassen.

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