In Baden-Württemberg stellen Amtsgerichte immer häufiger Strafbefehle. Dadurch können sie ohne lange Prozesse zu rechtskräftigen Urteilen mit Geldstrafen kommen.
In Baden-Württemberg steigt die Zahl der Strafbefehle weiter an. Rund 97 Prozent der Verurteilungen zu Geldstrafen erfolgen über einen Strafbefehl, wie das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Strafbefehlsverfahren ermögliche eine Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung.
Der Strafbefehl wird durch ein Amtsgericht erlassen. Sofern kein Einspruch eingeht, ergeht dadurch ein rechtskräftiges Urteil. Für die Staatsanwaltschaften und Gerichte heißt das: Sie sparen Zeit und Arbeitskraft, die anderweitig eingesetzt werden kann.
Anstieg im mittleren einstelligen Prozent-Bereich
Die meisten Anklagebehörden in Baden-Württemberg berichten für 2022 über einen Anstieg im mittleren einstelligen Prozent-Bereich. Zahlen für das gesamte Bundesland liegen laut dem Justizministerium noch nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Angaben eines Sprechers im vergangenen Jahr rund 18.100 Strafbefehlsanträge gestellt - ein Anstieg um 6,7 Prozent im Vergleich zu 2021. Die Staatsanwaltschaft in Konstanz verzeichnete einen Anstieg um 5,9 Prozent. Auch bei den Staatsanwaltschaften in Ulm, Ravensburg, Mannheim, Ellwangen, Rottweil, Tübingen, und Baden-Baden stiegen die Zahlen an. Ein Teil des Zuwachses sei auch mit insgesamt mehr Verfahren zu erklären, die es im vergangenen Jahr gegeben habe, erklärte eine Sprecherin in Waldshut-Tiengen.
Wann stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafbefehl?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Fällen, in denen sie später einen Strafantrag stellt, genauso wie in allen anderen Fällen. Wenn sie dann nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet, stellt sie einen Strafantrag, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Lörrach. Binnen einer Frist von zwei Wochen kann dann Einspruch eingelegt werden. In diesem Fall wird aus dem Strafbefehl eine Anklage, die vor Gericht verhandelt wird.
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Mehr Strafbefehle - mehr Zeit für andere Verfahren
Die gestiegene Zahl der Strafbefehle hat für die Staatsanwaltschaften und Gerichte einen praktischen Nebeneffekt. Sie sparen viel Zeit und Personal. Eine Sprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden sagte, durch den Antrag und den Erlass von Strafbefehlen in Bezug auf Anklageschriften können natürlich Ressourcen gespart werden. Bis zu drei Viertel aller Strafbefehle würden ohne Einspruch und damit ohne Hauptverhandlung rechtskräftig. "Das schont nicht nur bei den Gerichten Zeit- und Arbeitsaufwand, sondern auch bei der Staatsanwaltschaft, die in diesen Fällen keinen Sitzungsvertreter zu der Hauptverhandlung schicken muss", so der Sprecher weiter. Und auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Polizei hat es einen Vorteil: Sie müssen nicht vor Gericht erscheinen und sparen sich somit ebenfalls Zeit.
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