Ein Vermieter darf seiner schwerbehinderten Mieterin nicht kündigen, auch wenn er die Wohnung für seine pflegebedürftige Mutter benötigt. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden.
Eine schwerbehinderte Mieterin darf auf unbestimmte Zeit in ihrer Erdgeschoss-Wohnung in Heidelberg bleiben, obwohl die pflegebedürftige 90-jährige Mutter des Hauseigentümers dort einziehen wollte. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden und die Räumungsklage des Vermieters abgewiesen. Die Kammer hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts auf, das die Frau dazu aufgefordert hatte, die Wohnung zu verlassen, teilte das Landgericht am Donnerstag mit.
90-jährige Mutter sollte in Erdgeschosswohnung ziehen
Die Mieterin ist laut Landgericht Heidelberg wegen einer angeborenen Erkrankung zu 100 Prozent schwerbehindert, auf einen Rollstuhl angewiesen und muss nahezu rund um die Uhr gepflegt werden. Sie habe den höchsten Pflegegrad. Die Frau war 2004 in die Wohnung eingezogen. Als ihr jetziger Vermieter die Erdgeschosswohnung kaufte, lebte sie bereits dort. Im vergangenen Jahr hatte er ihr dann wegen Eigenbedarfs gekündigt. Seine 90-jährige Mutter sollte aus dem 3. Obergeschoss des Mehrfamilienhauses ohne Aufzug dort hinziehen. Sie sei auf einen Rollator angewiesen und könne ihre Wohnung kaum noch verlassen. Die schwerbehinderte Mieterin hatte der Kündigung wiedersprochen. Der Vermieter zog vor Gericht.
Schwerbehinderte Mieterin findet keine andere Wohnung in Heidelberg
Die Mietkammer des Heidelberger Landgerichts begründete die Abweisung der Räumungsklage nun damit, dass der Auszug aus der Erdgeschosswohnung für die Mieterin eine besondere Härte darstellt, die auch unter Abwägung der Interessen des Vermieters unzumutbar sei. Die Mieterin könne nur in einer barrierefreien Erdgeschosswohnung leben. Die Frau habe seit mehreren Jahren und trotz intensiver Bemühungen keine angemessene Ersatzwohnung in Heidelberg bekommen. Selbst der Vermieter habe es nicht geschafft, mithilfe eins Maklers eine neue Wohnung für die Frau zu finden. Sie dürfe auch nicht zu einem Umzug in ein Pflegeheim gezwungen werden. Es sei wahrscheinlicher, dass die Mutter des Vermieters eine alternative Wohnung findet, befand die Mietkammer des Heidelberger Landgerichts.
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