Das Landgericht Heidelberg hat am Montag eine Frau wegen Beihilfe zum Mord zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung hat jetzt Revision eingelegt.
Die Verurteilte hat nach Überzeugung des Gerichts dabei geholfen, ihren eigenen Mann zu töten. Ihre beste Freundin, eine 48-jährige Frau, wird als Täterin angesehen. Sie hatte sich bei einem Polizeizugriff selbst erschossen. Das Landgericht Heidelberg hatte die Ehefrau am Montag zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Die Verteidigung hat jetzt Revision eingelegt.
Das 42-jährige Opfer war im Juli vergangenen Jahres zu Hause in seinem Schlafzimmer in Heiligkreuzsteinach getötet worden. Die 48-Jährige hatte offenbar angenommen, dass ihr späteres Mordopfer ihren Hund vergiftet habe. Daraufhin habe die 48-Jährige die Tat geplant, von der auch die 39-Jährige Ehefrau gewusst haben soll.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess für die 39-jährige Angeklagte eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert:
Gericht verhängt höhere Strafe als von Staatsanwaltschaft gefordert
Insgesamt soll die Haupttäterin mindestens 79 Mal auf den Ehemann ihrer Freundin eingestochen haben. Die verurteilte Ehefrau war, so das Gericht, im Schlafzimmer anwesend - offenbar ohne dabei einzugreifen. Später verständigte sie selbst die Polizei und sagte, Einbrecher seien in dem Haus gewesen. Zuerst waren Polizei und Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die 39-Jährige selbst die Täterin sein könnte.
Freispruch für die Mutter der Täterin
Im Prozess mitangeklagt war auch die 73 Jahre alte Mutter der Haupttäterin. Sie war freigesprochen worden. Im Rahmen der Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft zunächst davon ausgegangen, dass die Seniorin in der Tatnacht vor dem Haus des Opfers Schmiere gestanden habe. Ihre Beteiligung an der Tat konnte jedoch nicht hinreichend belegt werden.
Prozess teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Teile des Prozesses fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter anderem sagte die 15-jährige Tochter des Mordopfers und der angeklagten 39-Jährigen hinter verschlossenen Türen aus. Auch bei der Verlesung der Plädoyers war die Öffentlichkeit im Gerichtssaal nicht zugelassen.
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