Das Landgericht Mannheim hat einen 36-Jährigen vom Vorwurf des Marihuana-Schmuggels freigesprochen. Das neue Cannabis-Gesetz bewahrt ihn vor einer Strafe.
Der Prozess um Marihuana-Schmuggel in Mannheim ist mit einem Freispruch für den Angeklagten zu Ende gegangen. Das neue Cannabis-Gesetz bewahrt den 36-Jährigen vor einer Haftstrafe.
Er stand seit Februar vor dem Landgericht, weil er rund 450 Kilogramm Marihuana von Spanien in den Raum Mannheim geschmuggelt haben soll. Geschätzter Gesamtwert: 1,9 Millionen Euro. In insgesamt fünf Fahrten soll der Mann in einem Lastwagen Mengen zwischen 15 und 250 Kilogramm über Frankreich nach Deutschland gebracht haben.
Der Angeklagte war in Spanien festgenommen und zur Untersuchungshaft nach Deutschland überstellt worden. Er hatte die Taten zuerst gestanden - sein Geständnis dann aber laut Gericht widerrufen.
Verhaftung dank entschlüsselter Chats
Auf den Mann aufmerksam geworden waren die Ermittler durch die Auswertung von verschlüsselten Chatnachrichten der Software "Encro-Chat".
Die Chatverläufe waren vor Gericht die Hauptbeweismittel. Sie lieferten detaillierte Informationen zu den Lieferungen mithilfe von Lkw. Der vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung, dass sich die Kammer auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom März 2022 stütze. Danach sind verschlüsselte Chats nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht verwertbar. Diese seien an den Paragrafen der Strafprozessordnung zur Online-Durchsuchung gekoppelt und im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Cannabis-Gesetz bewahrt Angeklagten vor Strafe
Cannabis zählt - aufgrund des neuen Gesetzes, das am 1. April in Kraft trat - nicht mehr als Betäubungsmittel. Auch gehe es im konkreten Fall nicht um Bandenkriminalität. Deshalb sind die Chatnachrichten nach Auffassung des Gerichts nicht mehr verwertbar. Wenn es sich um eine andere Droge gehandelt hätte, wäre das Urteil eventuell anders ausgefallen, so der vorsitzende Richter. Die Kammer sei nicht von der Unschuld des Mannes überzeugt.
Staatsanwaltschaft will in Revision gehen
Der 36-Jährige bekommt eine finanzielle Entschädigung für seine Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Sie will laut einer Sprecherin in Revision gehen. Der Bundesgerichtshof wird somit prüfen, ob das Landgericht die Gesetzeslage richtig interpretiert hat.
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