Eine Frau soll ihrer Bettnachbarin in einer Mannheimer Klinik das Beatmungsgerät abgestellt haben, weil es ihr zu laut war. Nun hat der Prozess wegen versuchten Mordes begonnen.
Seit Freitag muss sich eine 73 Jahre alte Frau vor dem Landgericht in Mannheim verantworten. Sie soll ihrer Zimmernachbarin im Mannheimer Theresienkrankenhaus im November 2022 mehrfach das dringend benötigte Beatmungsgerät abgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Angeklagte soll Gerät zweimal abgeschaltet haben
Die nur Türkisch sprechende Angeklagte soll das Sauerstoffgerät ihrer Mitpatientin insgesamt zweimal abgeschaltet haben. Das erste Mal gegen Abend - um in Ruhe schlafen zu können. So soll sie es gegenüber dem Arzt später eingeräumt haben. Das zweite Mal sogar, nachdem eben dieser Arzt sie darauf hingewiesen habe, dass das für die andere Patientin lebensgefährlich sei. Eine Krankenpflegerin aus dem Theresienkrankenhaus in Mannheim bestätigte das im ihrer Zeugenaussage im Prozess. Dennoch soll die Frau das Gerät später erneut abgeschaltet haben. Laut Anklage geschah das "mit bedingtem Tötungsvorsatz und unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Mitpatientin".
Die Verteidigung argumentiert, dass die in Mannheim wohnende Türkin wegen der Sprachbarriere die Aussage des Arztes nicht richtig verstehen konnte. Im Gerichtsprozess vermittelt eine Dolmetscherin.
Patientin starb an multiplem Organversagen
Die Angeklagte habe zwar bemerkt, dass ihre Bettnachbarin dadurch unter erheblichen Atemstörungen litt. Allerdings schaltete sie weder das Atemgerät wieder ein, noch informierte sie das Pflegepersonal. Als das Abschalten entdeckt wurde, war die Patientin nicht mehr ansprechbar und musste wiederbelebt und auf die Intensivstation verlegt werden. Zweieinhalb Wochen später starb die Frau an multiplem Organversagen. Laut Gericht war das Abschalten des Sauerstoffgeräts aber nicht die Ursache dafür.
Sauerstoffgerät für Mannheimer Patientin lebensnotwendig
Laut Gericht war die damals 79-jährige Zimmernachbarin der Angeklagten wegen ihres schlechten Gesundheitszustands nach einer Covid-Erkrankung auf die Beatmung durch ein Sauerstoffgerät und eine Gesichtsmaske angewiesen.
Zuvor hatte die ältere Patientin die Sauerstoffbrille offenbar wiederholt selbst abgesetzt und damit einen lauten Alarmton ausgelöst. Vor Gericht berichtete eine Krankenpflegerin davon, dass der Alarm in der Nacht rund 20 Mal manuell ausgeschaltet werden musste. Die angeklagte Bettnachbarin bat daraufhin die Pflegekräfte, das Sauerstoffgerät oder den Alarm komplett abzustellen. Das lehnten diese allerdings ab, weil es für die Patientin lebensgefährlich sei. Eine Verlegung in ein anderes Zimmer sei offenbar nicht möglich gewesen, da die Corona-Station voll war, so die Krankenpflegerin in ihrer Aussage vor Gericht.
Das Mannheimer Landgericht hat insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 5. Oktober verkündet werden.