Ein entflohener Psychiatrie-Patient hatte in Wiesloch eine 30-jährige Frau in der Innenstadt erstochen. Er wird unbefristet in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Im Prozess um die tödliche Messerattacke in der Wieslocher Innenstadt (Rhein-Neckar-Kreis) hat das Landgericht Heidelberg den Täter für schuldunfähig erklärt. Der 34-jährige Psychiatrie-Patient hatte die Tat gestanden. Er habe die 30-jährige Frau im September 2023 erstochen und würde es wieder tun, sagte er vor Gericht. Das Gericht entschied, dass der Mann auch künftig in einer geschlossen psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird - unbefristet. "Es gilt, die Allgemeinheit zu schützen", so der Richter.
Der Mann war wegen Mordes angeklagt. Für das Gericht sind die Tatmerkmale eines Mordes durch Vorsatz und Heimtücke eindeutig gegeben. Da der Mann aber an einer paranoiden Schizophrenie leidet, ist er laut Gericht schuldunfähig. Damit kann er strafrechtlich nicht verurteilt werden.
Im Prozess vor dem Landgericht Heidelberg war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden - nur bei der Antragsverlesung und bei der Verkündung der Entscheidung waren Zuschauer im Gerichtssaal erlaubt.
Beschuldigter war in Psychiatrie in Wiesloch untergebracht
Der 34-Jährige war zum Tatzeitpunkt knapp drei Jahre im PZN in Wiesloch untergebracht. Schon vorher hatte er Straftaten begangen - unter anderem ging es dabei um sexuelle Belästigung und gewaltsame Übergriffe. Schon damals war er als schuldunfähig eingestuft worden.
SWR Aktuell - der Morgen in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren: Newsletter mit BW-Nachrichten am Morgen!
Sie wollen morgens auf dem neuesten Stand sein? Dann abonnieren Sie "SWR Aktuell - der Morgen in BW". Die News aus Ihrem Bundesland ganz bequem in Ihrem Mailpostfach.
Mutmaßlicher Täter konnte auf dem Weg zu Arbeitstherapie fliehen
Anfang September 2023 war der Mann in einer Gruppe mit anderen Patienten und Pflegern auf dem Gelände des PZN unterwegs. Dabei konnte er fliehen und lief in die Wieslocher Innenstadt. In einem Geschäft entwendete der 34-Jährige dann ein Schälmesser und stach damit mehrfach auf eine 30-jährige Passantin ein. Laut Anklage war sie ein zufälliges Opfer. Die Frau starb noch am selben Tag an ihren Verletzungen.
Diskussion über Sicherheitsvorkehrungen in der Psychiatrie in Wiesloch
Der Vorfall sorgte für Diskussionen in der Bevölkerung, weil der Patient dem Maßregelvollzug offenbar einfach entfliehen konnte. Das PZN reagierte gemeinsam mit der Polizei und der Stadt in einer Stellungnahme auf die Kritik: Man wolle sich in Zukunft besser austauschen, heißt es. Man habe "die Abläufe intern und mit der Polizei abgestimmt und weiter geschärft".
Auch der Baden-Württembergische Landtag hat sich in einer Sondersitzung mit der tödlichen Messerattacke beschäftigt. "Die Tat (...) im Maßregelvollzug könne sich bisher niemand erklären", sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) damals im Ausschuss. Der mutmaßliche Täter sei nicht als "Problemkandidat" bekannt gewesen, so Lucha weiter.
Mehr zur Messerattacke in Wiesloch
Frau in Innenstadt niedergestochen Öffentlichkeit im Prozess gegen Wieslocher Psychiatrie-Patient ausgeschlossen
Weil er eine Frau in Wiesloch erstochen haben soll, steht ein entflohener Psychiatrie-Patient jetzt wegen Mordes vor Gericht. Der Prozess findet bis zum Urteil ohne Zuschauer statt.
"Primär für verbale Deeskalation ausgebildet" Interview nach Messerattacke in Wiesloch: Können Pflegekräfte Patienten aufhalten?
Hätten Pfleger des PZN in Wiesloch die Messerattacke eines entwichenen Patienten verhindern können? Ein Experte erklärt im SWR-Interview, welche Möglichkeiten Pflegekräfte haben.
Oberbürgermeister: Sicherheit der Bürger hat "oberste Priorität" Nach Messerattacke in Wiesloch: Bessere Abstimmung zwischen PZN, Polizei und Stadt
Nach der tödlichen Messerattacke in Wiesloch im September zieht das Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) mit Polizei und Stadt Konsequenzen. Was das konkret heißt, bleibt unklar.