Im Prozess um mögliche Bestechlichkeit in der Kfz-Zulassungstelle des Rhein-Neckar-Kreises hat am Mittwoch ein prominenter Zeuge vor Gericht ausgesagt: Landrat Stefan Dallinger.
Im Prozess um unrechtmäßig ausgestellte Kurzzeit-Kennzeichen hatte das Mannheimer Landgericht am Mittwoch einen wichtigen Zeuge geladen: Den Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger (CDU).
Im Zentrum des Prozesses stehen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises in Wiesloch. Die beiden Frauen müssen sich wegen Bestechlichkeit verantworten. Mitangeklagt ist aber auch ein Unternehmer aus Heidelberg, dem sie mehr als 188.000 Kurzzeitkennzeichen ausgestellt haben sollen - ohne Prüfung und gegen die Hälfte der üblichen Gebühren.
Dallinger: "Habe nichts davon gewusst"
Im Rahmen der Befragung wies Dallinger vor Gericht den Vorwurf zurück, von den illegalen Vorgehensweisen in der Zulassungsstelle gewusst zu haben. Er erklärte, es gebe in einer Behörde wie dem Landratsamt eine gestufte Verantwortung. Er als Landrat trage selbst nur eine Teilverantwortung.
Des weiteren erklärte Dallinger, die Verantwortlichen der zuständigen Stellen hätten ihm gegenüber immer wieder bekräftigt, dass die Ausstellung der Kurzzeitkennzeichen im Wesentlichen rechtmäßig gewesen sei. Da die Fälle schon rund zehn Jahre zurückliegen, erklärte der Landrat außerdem, er könne sich an viele Details von Briefverkehren und Gesprächen nicht mehr genau erinnern.
Namen von Unbeteiligten verwendet
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Heidelberger Unternehmer in rund 800 Fällen Kurzzeitkennzeichen im Namen von 14 Menschen erworben, die nichts davon wussten. Dass ihre Namen unerlaubt verwendet wurden, bemerkten sie erst, als ihnen Strafmandate wegen zu schnellen Fahrens, Unfallflucht oder Tankbetrugs zugestellt wurden. Daraufhin hatten sich die Betroffenen beim Regierungspräsidium beschwert. Dadurch war der Betrug im Jahr 2014 aufgeflogen.
Rolle der Amts-Mitarbeiterinnen unklar
Nach wie vor nicht ganz klar ist, was die angeklagten Frauen von dem Geschäft hatten. Laut Staatsanwaltschaft hatten sie keine persönlichen Vorteile durch die ihnen vorgeworfenen Taten.