Als erste Stadt in Baden-Württemberg führt Stuttgart eine Waffenverbotszone ein. Bei Verstoß drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. Ein richtiger Schritt, meint Knut Bauer aus der SWR-Redaktion Landespolitik.
Geldbeutel, Handy, Schlüssel - mit diesen Utensilien verlässt man in der Regel das Haus. Ein Messer gehört nicht dazu. Und es gibt auch keinen vernünftigen Grund, beim Ausgehen am Wochenende ein Messer mitzuführen. Wenn jemand ein Messer dabei hat, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass es bei einer Rangelei auch eingesetzt wird und Menschen verletzt werden.
Laut Innenministerium war in Baden-Württemberg bei jedem zehnten der 15.000 Fälle von Gewaltkriminalität ein Messer im Spiel. Fast 1.200 Menschen wurden dabei im vergangenen Jahr verletzt - 24 Opfer starben. Eine bittere Bilanz, die umgekehrt bedeutet: Jede Waffe, die nicht im Umlauf ist, macht den öffentlichen Raum sicherer.
Messerverbotszone ist kein Eingriff in persönliche Grundrechte
Das geltende Waffenrecht verbietet nämlich nur das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 Zentimeter. Doch auch ein Messer mit elf Zentimeter langer Klinge kann tödlich sein. Deshalb ist eine Messerverbotszone auch kein Eingriff in persönliche Grundrechte. Zu diesen gehört schließlich auch das Recht auf Unversehrtheit. Machen wir uns nichts vor: Wer auf Randale aus ist und seit Jahren ein Messer in der Tasche hat, wird sich auch von einer Waffenverbotszone nicht abschrecken lassen. Zumal es Kontrollen nicht verdachtsunabhängig geben soll, sondern nur bei konkreten Anlässen.
Ein richtiges Symbol
Trotzdem sind messerfreie Zonen ein Zeichen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. Der Aufschrei ist jedes Mal groß, wenn es Ausschreitungen gibt, etwa nach der Stuttgarter Krawallnacht. Wenn die Politik dann aber mal handelt, muss man sich schon wundern, wie viele Bedenkenträger plötzlich um die Ecke kommen. Nein, das ist keine Symbolpolitik, es ist ein richtiges Symbol.