Verjährung schon nach einem Jahr

Schwarzfahren in Karlsruhe: Verkehrsbetriebe lockern Regelung

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Heiner Kunold
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Der Aufsichtsrat der Karlsruher Verkehrsbetriebe hat entschieden, die Verjährungsfrist für "Fahren ohne" von drei auf ein Jahr zu verkürzen. Das heißt aber nicht, dass Schwarzfahrer straffrei ausgehen.

Wer in Bahnen oder Bussen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) schwarz fährt, der durfte sich bisher drei Jahre lang nichts mehr zu schulden kommen. Sonst drohte eine Anzeige. Der Aufsichtsrat der Verkehrsbetriebe hat jetzt beschlossen, die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen.

SWR-Reporter Heiner Kunold fasst die Entscheidung zusammen:


Einträge von Schwarzfahrern werden in Karlsruhe früher gelöscht

Mit der neuen Regelung werden Einträge von überführten Schwarzfahrern bereits nach zwölf Monaten gelöscht, wenn sich ein Fahrgast in dieser Zeit nichts mehr zu Schulden kommen lässt. Grundsätzlich gilt also: Wer drei Mal im Verlauf von zwölf Monaten schwarz fährt, wird angezeigt.

Unabhängig davon gilt aber bei den Verkehrsbetrieben weiterhin: Jeder Schwarzfahrer muss 60 Euro bezahlen, wenn er erwischt wird.

Gemeinderat Karlsruhe für Entkriminalisierung von Schwarzfahrern

Der Karlsruher Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung im Februar dafür eingesetzt, das Schwarzfahren grundsätzlich zu entkriminalisieren. Die Fraktion der Partei Die Linke hatte damals in ihrem Antrag vor einer Kriminalisierung des Schwarzfahrens gewarnt, weil davon vor allem Menschen mit geringem Einkommen betroffen seien. Ihnen drohten bei strafrechtlicher Verfolgung Berufs- und Wohnungsverlust.

Die Stadtverwaltung hatte sich für eine Beibehaltung der bisherigen Praxis ausgesprochen, nach der wiederholtes Schwarzfahren in Karlsruhe auch weiterhin zur Anzeige gebracht wird. Die Stadt hatte die Angelegenheit zur Entscheidung an den VBK-Aufsichtsrat weitergegeben.

Millionenschaden durch Schwarzfahren

Den Karlsruher Verkehrsbetrieben entsteht nach eigenen Angaben jedes Jahr ein Millionenschaden durch das Schwarzfahren. Die Beanstandungsquote liege derzeit bei rund drei Prozent. In den Jahren von 2019 bis 2023 haben die Verkehrsbetriebe insgesamt 9.363 Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens gestellt. Die Zahl der Verurteilungen oder Haftstrafen in Karlsruhe ist nicht bekannt.

Anzeigen sind umstritten

Im vergangenen Jahr hatte Landesverkehrsminister Herrmann (Grüne) eine Abkehr von der Praxis der Strafanzeigen gegen wiederholte Schwarzfahrer gefordert. Anderswo in Deutschland verzichten Verkehrsbetriebe inzwischen tatsächlich auf eine strafrechtliche Verfolgung. Unter anderem in Bremen, Köln und Düsseldorf wird zwar ein erhöhtes Entgeld fällig, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird. Eine Anzeige gibt es hier nicht mehr.

Auf Bundesebene sei eine Gesetzesreform in Arbeit, heißt es aus dem Justizministerium. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) möchte das Fahren ohne Ticket ebenfalls entkriminalisieren. Man orientiere sich dabei an den Strafen für Falschparken, was als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Linke im Gemeinderat Karlsruhe enttäuscht über Entscheidung

Die Linke im Karlsruher Gemeinderat, die den Antrag zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens Ende des vergangenen Jahres eingebracht hatte, ist enttäuscht über die Entscheidung des Aufsichtsrats. Auch mit einer Verkürzung des strafrechtlich relevanten Zeitraums von drei auf ein Jahr sei das Fahren ohne Ticket nicht entkriminalisiert worden, wie es der Gemeinderat eigentlich mehrheitlich beschlossen hatte. Die Entscheidung treffe vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen unverhältnismäßig hart.

Diese Regelung ist ein halbherziger Schritt, der das grundlegende Problem nicht löst: Menschen können nach wie vor wegen einer Bagatelle kriminalisiert und inhaftiert werden.

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