Die fristlose Kündigung der beiden ehemaligen Pforzheimer Stadtwerke-Chefs war rechtens. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
Ex-Geschäftsführer Roger Heidt und sein Stellvertreter waren Anfang 2019 fristlos entlassen worden. Und das war rechtens, wie das Landgericht Karlsruhe nun entschied. Für die Kündigung habe es ausreichend Gründe gegeben. Die beiden Geschäftsführer hätten ihre Informations- und Berichtspflichten verletzt. Mit dem Urteil findet ein seit vier Jahren andauernder Rechtsstreit ein vorläufiges Ende.
Finanzielle Probleme der Stadtwerke zu lange verschwiegen
Anfang 2019 waren Roger Heidt, vor seiner Zeit bei den Stadtwerken Erster Bürgermeister in Pforzheim, sowie sein Stellvertreter fristlos entlassen worden. Zuvor hatte ein unerwarteter Gewinneinbruch in Millionenhöhe zu einem Eklat geführt. Die geplante Gewinnausschüttung des Energieversorgers in Höhe von 6,5 Millionen Euro an die Stadt entfiel, was den städtischen Haushalt platzen ließ.
Erfolglose Versuche einer Einigung
Die Stadt warf den beiden Geschäftsführern vor, die Probleme dem Aufsichtsrat gegenüber zu lange verschwiegen zu haben. Die Geschassten klagten gegen die Kündigung und forderten ihrerseits Schadensersatz und Gehaltsnachzahlungen. Versuche des Gerichts, eine gütliche Einigung herbeizuführen, scheiterten mehrfach.