Der Karlsruher Gemeinderat hat am Dienstag die Erhöhung der Standgebühren für Schausteller auf dem Weihnachtsmarkt im kommenden Jahr abgelehnt. Die Stadtverwaltung hatte eine Erhöhung von bis zu 20 Prozent geplant.
Im Karlsruher Gemeinderat wurde Dienstag über eine Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste verhandelt. In Kraft treten soll diese am 1. Januar 2024. Von der ursprünglich geplanten Änderung der Gebührensatzung waren auch die Beschicker und Beschickerinnen auf dem Karlsruher Weihnachtsmarkt betroffen. Die Standpreise hätten im kommenden Jahr bis zu 20 Prozent erhöht werden sollen.
Schaustellerin Susanne Filder: Preise müssten erhöht werden
Kritik an der Gebührensteigerung kam zunächst von Susanne Filder, der Vorsitzende des Karlsruher Schausteller Verbands. Laut ihrer Aussage wollen die Schaustellerinnen und Schausteller gerne die Preise niedrig halten, um familienfreundlich zu bleiben. "10 bis 12,5 Prozent, das würden wir hinkriegen, ohne mit den Preisen hoch zu gehen", erklärt Susanne Filder im Gespräch mit dem SWR.
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Gemeinderat: Drei Änderungsanträge eingereicht
Auch FDP, Freie Wähler und FÜR Karlsruhe standen der Erhöhungen von 20 Prozent skeptisch gegenüber. Die Partei und die Fraktion hatten zusammen einen Änderungsantrag eingebracht, die Gebühren für Verkaufsstände mit Speisen, Getränke und Süßwaren im kommenden Jahr maximal um zehn Prozent zu erhöhen. Grundsätzlich sei eine Neuberechnung der Kostendeckungsgrade bei den Märkten und Volksfesten nachvollziehbar und verständlich, heißt es in dem Antrag. Die höheren Kosten würden zwangsläufig auf die Besucherinnen und Besucher umgelegt werden, für die ein Verzehr auf dem beliebten Weihnachtsmarkt dann noch teurer werde.
Dem folgten am Dienstag Änderungsanträge jeweils von der SPD und der CDU, die eine Gebührenerhöhung um maximal 15 Prozent forderten. "Ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt mit all seinen Vorzügen soll weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger in Karlsruhe erschwinglich bleiben. Dies hängt auch davon ab, wie hoch die Kosten für Verpflegung sind", schrieb die SPD in ihrer Begründung in ihrem Änderungsantrag. "Wir sind der Meinung, dass wir den gestiegenen Verwaltungsaufwand nicht den Beschickerinnen und Beschickern aufbürden dürfen, indem wir die Gebühren unverhältnismäßig erhöhen", so die CDU. Alle drei Änderungsanträge wurden von dem Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt
Die Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste wurde nach der Debatte im Karlsruher Gemeinderat ohne den Christkindlesmarkt betreffenden Bereich einstimmig angenommen. Dementsprechend bleiben die alten Standgebühren auf dem Karlsruher Weihnachtsmarkt weiterhin erhalten.