Die Entscheidung über Beugehaft für drei Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe ist verschoben. Ihnen drohen im Zusammenhang mit einem Pyro-Eklat beim KSC bis zu sechs Monate Haft.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will innerhalb einer Woche über einen möglichen Antrag auf Beugehaft für drei Mitarbeiter des Karlsruher Fanprojekts entscheiden. Die drei verweigern nach wie vor im Zusammenhang mit dem Pyro-Eklat beim Heimspiel des KSC im vergangenen November gegen den FC St. Pauli die Aussage. Auch bei einer Befragung am Montag vor dem Karlsruher Amtsgericht schwiegen sie.
Bei Aussageverweigerung droht weiter Beugehaft
Die drei Sozialpädagogen Volker Körenzig, Sophia Gerschel und Sebastian Staneker verweigerten am Montag bei der Befragung vor dem Amtsgericht nach Angaben des Karlsruher Stadtjugendausschusses, der das Projekt verantwortet, die Aussage. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin eine Entscheidung innerhalb der kommenden sieben Tage angekündigt.
Beugehaft würde Gefängnis bedeuten, bis die Mitarbeiter doch aussagen oder bis das Verfahren beendet ist. Maximal sind aber sechs Monate Haft möglich. Durch die Befragung wollen die Ermittler mehr über die Hintergründe des Pyro-Eklats und über die Täter erfahren.
KSC stellte Strafanzeige gegen Pyro-Zünder
Beim Heimspiel des Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC gegen St. Pauli im November letzten Jahres zündeten Fans des KSC vor dem Spiel verbotene Pyro-Technik. Es gab elf Verletzte, darunter ein Kind. Mehrere Personen mussten medizinisch behandelt werden. Bei einer Person führte das Einatmen der Rauchgase mutmaßlich zum Verlust von sieben Prozent der Lungenkapazität.
Der Karlsruher SC stellte daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft nahmen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und Freisetzen von Giften auf.
Fanprojekt hat kein Zeugnisverweigerungsrecht
Die Staatsanwaltschaft betont, dass den Mitarbeitern des Fanprojekts kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Daniel Melchien, Geschäftsführer des Stadtjugendausschusses, dem Träger des Fanprojekts, sieht hier ein Problem. Es gebe Bereiche in der Sozialarbeit, in denen man dauerhaft der Gefahr ausgesetzt sei, Kenntnis von Straftaten zu erlangen. Anders als beispielsweise in der Drogenberatung stehe den Sozialarbeitern des Fanprojekts eben kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das müsse nun geändert werden, fordert er.
Seit der Gründung habe man schon viele Menschen erreichen und persönliche Entwicklungen in eine gewaltfreie Richtung lenken können. Ohne das Fanprojekt wäre die Situation eine weitaus schlechtere. Aussagen der drei Mitarbeiter würden aber das Vertrauen zu den Fans und somit auch die Arbeit des Projekts gefährden.
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