Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen Polizisten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen. Bei einem Einsatz vor einem Jahr war ein Mann von einem Polizeihund verletzt worden.
Im Karlsruher Amtsgericht wurde am Donnerstag ein Fall von vermeintlicher Polizeigewalt verhandelt. Dabei soll ein Mann afghanischer Abstammung bei einem Einsatz verletzt worden sein. Angeklagt war ein Beamter, der einen Polizeihund auf den Mann losgelassen haben soll. Im Prozess stand Aussage gegen Aussage. Am Ende wurde der Polizeihundeführer freigesprochen.
Freispruch in Karlsruhe - Begründung der Richterin
Die Polizei war im Mai 2022 durch einen Notruf alarmiert worden. Gemeldet wurde ein Mann, der in einer Sportsbar in der Karlsruher Innenstadt einen anderen Gast mit einem Messer bedroht habe. Der angeklagte Polizeihundeführer sei daher von einer Bedrohung ausgegangen und habe in Sekundenschnelle handeln müssen, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Er habe davon ausgehen müssen, dass ein Angriff des heute 23-jährigen Mannes unmittelbar bevorstehe. Daher sei der Einsatz des Polizeihundes gegen diesen nicht rechtswidrig gewesen.
Der Mann, der - wie sich herausstellte - kein Messer bei sich trug, wurde bei dem Einsatz durch zwei Hundebisse verletzt. Er leidet nach seinen Angaben immer noch an den körperlichen und psychischen Folgen des Einsatzes.
Video von Überwachungskamera zeigt Einsatz
Wie in dem Verfahren am Donnerstag vor dem Amtsgericht bekannt wurde, soll der Geschädigte vor dem Einsatz mit einem anderen Gast in einen verbalen Streit geraten sein. Dabei habe er auch gesagt, dass er nichts mehr zur verlieren habe. Als die Beamten eintrafen, saß der Mann an einem Spielautomaten. Wie in einem Ausschnitt eines Videos von einer Überwachungskamera zu sehen ist, hob er daraufhin die Hände, wendete sich den Polizisten zu und legte sich auf den Boden. Ein Polizist hielt ihn dort mit einem Schild fest, der Polizeihund ging ihn an.
Rassismus-Vorwürfe von Antidiskriminierungsstelle
In dem Prozess stand Aussage gegen Aussage. Nach Ansicht des Anwalts des Geschädigten, der auch als Nebenkläger auftrat, war der Polizeieinsatz unverhältnismäßig und überzogen. Der angeklagte Polizeihundeführer habe genügend Zeit gehabt, die Situation anders einzuschätzen und anders zu reagieren, so der Anwalt in seinem Plädoyer.
Die Antidiskriminierungsstelle des Stadtjugendausschusses Karlsruhe hatte zudem im Vorfeld des Prozesses schwere Vorwürfe erhoben und von "mutmaßlich rassistischer Polizeigewalt" gesprochen, da es sich bei dem verletzten Mann um einen Geflüchteten aus Afghanistan handelte. Das sei kein Einzelfall, hieß es. Im Zeitraum eines Jahres hätten sich bei der Antidiskriminierungsstelle sieben Menschen wegen Racial Profiling gemeldet. Im Jahr 2021 waren es in Baden-Württemberg 55 Fälle rassistischer Diskriminierungen. Der Großteil solcher Fälle werde offiziell nicht gemeldet. Die Herkunft des Mannes spielte in diesem Fall laut Gericht aber keine Rolle bei dem Einsatz.
Staatsanwaltschaft forderte Freispruch
Der Verteidiger des angeklagten Polizeihundeführers forderte Freispruch. Man müsse den Beamten zugestehen, auch aus Selbstschutz genauso vorzugehen wie sie vorgegangen seien. Der Polizist habe sich in einer Stresssituation befunden und schnell handeln müssen - und zwar auf Grundlage der Informationen aus dem Notruf.
Auch die Staatsanwaltschaft, die Anklage gegen den Polizisten erhoben hatte, ging am Ende nicht mehr von Körperverletzung aus und plädierte auf Freispruch. Der 23-jährige Mann und sein Anwalt kündigten dagegen an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.