Das Landgericht Karlsruhe hat zwei Brüder aus Pforzheim wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu Haftstrafen verurteilt. Laut Gericht haben die Männer den Tod ihrer 17-jährigen Nichte gefordert.
Zwei Brüder aus Pforzheim sind vor dem Karlsruher Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts haben sie im August des vergangenen Jahres den Tod ihrer 17 Jahre alten Nichte gefordert, um die "Familienehre" wiederherzustellen. Die Männer wurden wegen versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt.
Gericht folgt Forderung der Staatsanwaltschaft
Einer der Männer muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis, der andere für vier Jahre. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Aussagen der Zeugen vor Gericht und die Ausführungen der Anklage seien nachvollziehbar und glaubwürdig, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Nachdem die beiden Brüder Videos ihrer Nichte mit pornografischem Inhalt im Internet gefunden hatten, haben die Männer mehrere Telefonate unter anderem mit dem Vater ihrer Nichte geführt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass darin die 17-Jährige beleidigt und der Vater aufgefordert wurde, sie zu töten, um die "Familienehre" wiederherzustellen.
Verteidigung sah Widersprüche und forderte Freispruch
Die Verteidigung hatte in ihren Plädoyers von Widersprüchen in den Zeugenaussagen gesprochen und davon, dass die vor Gericht und in der Anklage vorgebrachten Inhalte von Telefongesprächen zu unkonkret gewesen seien. Die Vorwürfe gegen die beiden Brüder hätten sich deswegen "in keinster Weise bestätigt", so einer der beiden Anwälte. Sie plädierten deswegen auf Freispruch.
Anstiftung zum Mord - Prozess in Karlsruhe Wegen "Familienehre": Brüder sollen Tod der 17-jährigen Nichte gefordert haben
Zwei Brüder aus Pforzheim sollen den Tod ihrer 17-jährigen Nichte gefordert haben. Deshalb müssen sie sich seit Freitag vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Anklage: Anstiftung zum Mord.
Angeklagter aus Pforzheim wies Vorwürfe zurück
Beim Prozessauftakt Ende Oktober hatte einer der Angeklagten über seine Verteidigerin die Vorwürfe zurückweisen lassen. Er habe sich lediglich Sorgen um die 17-Jährige gemacht, weil er eine Vergewaltigung vermutete. Der ältere der beiden Brüder äußerte sich in der Verhandlung nicht.
Die Angeklagten stammen aus dem Irak und gehören der dort verfolgten Minderheit der Jesiden an. Sie flohen 2007 beziehungsweise 2009 nach Deutschland und ließen sich in Pforzheim nieder.