Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht die Ampel vor großen Aufgaben. Klaus Hempel kommentiert die Entscheidung aus Karlsruhe und ihre Auswirkungen.
Wie gravierend die Folgen des Urteils für die Ampel sind, hat man heute in Berlin erleben dürfen: Es kommt sehr selten vor, dass der Kanzler gemeinsam mit seinem grünen Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner von der FDP vor die Presse tritt, wie um die Mittagszeit geschehen. Der Auftritt hatte einen guten Grund: Das Urteil ist von großer Sprengkraft für die Koalition. Da war es der Regierungsspitze offenbar sehr wichtig, Einigkeit zu demonstrieren.
60 Milliarden Euro für den Klimaschutz fehlen
Fakt ist: Der Ampel fehlen nun 60 Milliarden Euro für den Klimaschutz. Und niemand weiß, wie dieses gewaltige Haushaltsloch gestopft werden soll. Dass im großen Stil Klimaschutzprojekte gestrichen werden, ist schwer vorstellbar. Alternativ müsste Finanzminister Lindner deutlich mehr Schulden machen als bisher geplant – mit der Gefahr, gegen die Schuldenbremse zu verstoßen. Als FDP-Politiker müsste er das unbedingt vermeiden wollen. Es könnte also noch krawallig werden in der Koalition.
Massive Folgen auch für die Bundesländer
Das Urteil hat nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder massive Folgen. Auch dort haben die Landesregierungen versucht, über Sondervermögen die Schuldenbremse zu umgehen. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorgeschoben hat. Die Schuldenbremse stammt noch aus einer Zeit, in der unter Ex-Kanzler Schröder die Staatsschulden völlig aus dem Ruder gelaufen waren. Die Schuldenbremse sollte endlich für Haushaltsdisziplin sorgen.
Stattdessen hat die Ampel-Koalition ziemlich dreist die Corona-Krise dafür genutzt, um unter Missachtung gleich mehrerer verfassungsrechtlicher Haushaltsgrundsätze ihre Klimaschutzprojekte zu finanzieren. Sie hat sich auf Vorrat Kreditermächtigungen von 60 Milliarden Euro genehmigt, um das Geld in späteren Jahren auszugeben. Allein das war verfassungswidrig. Darüber hinaus hat sie ihr Vorgehen schlecht begründet. Auch das hat das Gericht nicht durchgehen lassen. Zwar darf eine Regierung auch künftig die Schuldenbremse in einer Krise aussetzen. Wenn sie das tut, muss sie aber sehr sorgfältig darlegen, warum das zwingend notwendig ist.
Neue Schulden nur in engen Grenzen erlaubt
Das Urteil zwingt künftige Regierungen auf Bundes- und Landesebene, sich endlich wieder an die Spielregeln zu halten, die vom Grundgesetz klar vorgegeben sind: Neue Schulden sind nur in sehr engen Grenzen erlaubt, damit die nachfolgenden Generationen nicht zu sehr belastet werden. Es war gut, dass das Verfassungsgericht dieses strikte Gebot noch einmal nachgeschärft hat.