FAQ

Was es beim öffentlichen Grillen in und um Karlsruhe zu beachten gibt

Stand
Autor/in
Laura Bisch
Laura Bisch, Reporterin und Redakteurin im SWR Studio Karlsruhe

Die Temperaturen steigen und damit die Lust vieler Menschen draußen zu grillen. Wer keinen eigenen Garten hat, greift oft auf öffentliche Flächen zurück. Was es zu beachten gibt.

Darf ich in Parks grillen?

Nein. Das Grillen in Parks wie der Günther-Klotz-Anlage oder dem Schlossgarten ist nicht erlaubt.

Welche öffentlichen Grillplätze gibt es in Karlsruhe?

In und um Karlsruhe hat die Stadt laut der aktuellen Grillplatzordnung mehrere öffentliche Grillplätze ausgeschrieben, die man kostenlos benutzen kann. Aufgelistet sind dabei folgende Flächen:

  • Rennwiese
  • Oberwaldsee
  • Zündhütle
  • Park and Ride/ BAB A8 Karlsbad
  • Friedrichstaler Allee
  • Grillplatz Lager

Welche öffentlichen Grillplätze gibt es sonst noch?

Die Stadt Bühl hat auf ihrer Webseite als öffentliche Grillplätze etwa den Grillplatz Sternenberg in Altschweier, den Grillplatz in Moos, die Grillplätze Mätti und Ralschbach in Neusatz und die Grillhütte in Vimbuch aufgelistet.

In Baden-Baden darf zum Beispiel auf den Grillplätzen Bußackerhütte, Schärrhaldekopf, Nellele, Fuchslochhütte und Bruchheckhütte gegrillt werden - in Pforzheim etwa auf den Grillplätzen Stegwiesen , Füllenstallwiese und Breiter Wasen.

Wann darf ich grillen?

Die öffentlichen Grillplätze in und um Karlsruhe sind täglich von 9 bis 23 Uhr geöffnet. Ab 22 Uhr ist laut Stadt aber die Nachtruhe zu beachten. Das Zelten oder Campen über Nacht ist auf den Flächen demnach verboten. Auch andere öffentliche Grillplätze sind in der Regel am Tag nutzbar.

Bei besonderer Trockenheit kann es zudem sein, dass die Stadt die Nutzung der Grillflächen verbietet - genauso wie bei Sturmvorhersagen. Solche Nutzungsverbote sind dann auf der Webseite der Stadt zu finden.

Welche Grills darf ich nutzen?

Auf den Grillplätzen darf nur auf den eingerichteten Feuerstellen oder auf mitgebrachten Holzkohle-, Gas- oder Einweggrills gegrillt werden. Letztere müssen - etwa laut der Verordnung der Stadt Karlsruhe - mindestens 30 Zentimeter vom Boden weg sein. Sie dürfen demnach aber nicht auf den installierten Möbeln auf dem Grillplatz abgestellt werden. Offene Feuer sind prinzipiell verboten.

Vor Verlassen des Grillplatzes muss das Grillfeuer vollständig gelöscht werden. Feuerlöscher gibt es keine auf den Grillplätzen. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen selbst für ausreichenden Brandschutz sorgen.

Was muss ich auf öffentlichen Grillplätzen sonst noch beachten?

In der Grillplatzverordnung der Stadt Karlsruhe sind abseits der zulässigen Besuchszeiten mehrere Regeln und Verpflichtungen festgeschrieben, die Benutzerinnen und Benutzer der öffentlichen Grillplätze beachten müssen. Diese oder ähnliche Regeln gelten aber auch für die meisten anderen öffentlichen Grillplätze.

Dazu gehört etwa, dass man "Fahrzeuge aller Art" nicht auf den Grillplätzen abstellen darf, so steht es in der Verordnung. Sprich: Es dürfen weder Autos noch Räder auf dem eigentlichen Grillplatz geparkt werden.

Außerdem müssen Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Grillplätze laut Stadt Müll wieder mitnehmen und Schäden oder Verunreinigungen der Stadt melden. Dazu gibt es bei der Stadt Karlsruhe die Durchwahl 115 - nach 18 Uhr die Durchwahl 133 7353. In der Verordnung steht dazu: Wer Schäden nicht meldet, kann selbst dafür haftbar gemacht werden.

Stromaggregate und Musikboxen sind laut Stadt ebenfalls verboten. Darunter fallen demnach auch durch einen Verstärker unterstützte Instrumente.

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Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die Einhaltung der Regeln wird laut der Stadt Karlsruhe sowohl von der Polizei als auch vom Ordnungs- und Forstamt kontrolliert. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die kann mindestens 10 und höchstens 5.000 Euro hoch sein. Auch andere Städte und Gemeinden verhängen Strafen in dieser Größenordnung.

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