Im Prozess um einen tödlichen Unfall in Gaggenau fordert die Staatsanwaltschaft lebenslang wegen Mordes. Ein 20-Jähriger soll eine Fußgängerin angefahren und tödlich verletzt haben.
Im Prozess um einen tödlichen Unfall in Gaggenau hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht Baden-Baden lebenslang wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Dem damals 20-Jährigen wird vorgeworfen, Anfang des Jahres ohne Führerschein mit dem Fahrzeug seines Vaters bei einer Polizeikontrolle in Gaggenau geflohen zu sein und einen tödlichen Unfall verursacht zu haben.
Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord nach Unfall in Gaggenau
Auf der Flucht soll er im Stadtteil Ottenau eine 72-jährige Frau erfasst haben, die einen Monat später an ihren schweren Verletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft geht von der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Ihrer Ansicht nach seien zum Tatzeitpunkt keine Beeinträchtigung psychischer Art oder durch Drogen feststellbar gewesen.
Verteidigung plädiert auf Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht
Die Verteidigung sieht hingegen keinen Tötungsvorsatz vorliegen. Sie spricht in ihrem Plädoyer von einer "Kurzschlussreaktion am Tattag". Der Angeklagte zeige deutlich Reue. Sie plädierte wegen der verzögerten Reife des Angeklagten auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht mit bis zu drei Jahren Haft.
Prozess beginnt im September Gaggenau: Frau tödlich verletzt - Mordanklage nach Flucht vor Polizei
Ein 20-Jähriger fährt bei der Flucht vor einer Polizeikontrolle Anfang des Jahres eine Fußgängerin an. Die Frau stirbt an ihren Verletzungen. Jetzt folgt eine Anklage wegen Mordes.
Totraser-Prozess von Gaggenau: Angeklagter zeigte sich geständig
Der Angeklagte zeigte sich auch am Montag vor dem Landgericht Baden-Baden geständig und entschuldigte sich für seine Tat. Er habe niemals gewollt, dass so etwas passiere und würde gerne alles rückgängig machen, sagte er. Mit einem Urteil wird am kommenden Mittwoch gerechnet.
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