Ein von ursprünglich 40 Bäumen auf einer Streuobstwiese in Bretten-Gölshausen darf erstmal stehen bleiben. Der NABU hatte geklagt. Nun hat er vom Verwaltungsgericht Recht bekommen.
Im Streit um die Rodung einer Streuobstwiese in Bretten-Gölshausen (Kreis Karlsruhe) durch die Stadt hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem klagenden Naturschutzbund (NABU) Recht gegeben.
Verwaltungsgericht: Genehmigung der Rodung nicht rechtens
Demnach war die schnelle Abholzung von 39 Bäumen so nicht genehmigungsfähig. Somit darf der letzte von 40 Bäumen auf der ehemaligen Streuobstwiese bis auf Weiteres nicht gefällt werden, so das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Freitag. Die Richter begründeten ihre Entscheidung zum einen damit, dass die Kommune per E-Mail eine Woche vor dem NABU durch das Landratsamt Karlsruhe informiert wurde. Der NABU selbst hatte die Genehmigung des Landratsamtes nur per Post bekommen.
Damit hätten die Naturschützer nicht ausreichend Zeit für einen Widerspruch gehabt. Zum anderen sei die Genehmigung des Landratsamtes für die Rodung fehlerhaft und nicht ausreichend geprüft. Das Gericht äußert in seiner Begründung ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rodungsgenehmigung.
39 Bäume auf Streuobstwiese gefällt
Ende November waren in Bretten-Gölshausen 39 zum Teil über 100 Jahre alte Streuobstbäume am Rande eines Gewerbegebiets gefällt worden. Grund ist eine geplante Erweiterung des Gewerbegebiets.
Die Rodung hatte für Aufsehen und Empörung beim NABU gesorgt. Der Landesvorsitzende Johannes Enssle war nach Bretten-Gölshausen gekommen, nachdem er davon erfahren hatte. Er und ein weiterer NABU-Vertreter beobachteten die Rodungsarbeiten und stellten sich schließlich vor den letzten noch stehenden Apfelbaum. So verhinderten sie, dass auch dieser umgesägt wurde.
Eilantrag des NABU hatte Rodungen gestoppt
Die Stadt Bretten berief sich bei der Rodung auf die Erlaubnis des Landratsamtes. Oberbürgermeister Martin Wolff (parteilos) sagte dem SWR damals, man habe Sofortvollzug beantragt und genehmigt bekommen. Deshalb habe man gleich mit den Arbeiten angefangen.
Unmittelbar nach Erhalt der Nachricht hatte der NABU damals einen Eilantrag vor Gericht gestellt. Dieses hatte die Rodungen dann laut NABU noch am gleichen Nachmittag vorerst gestoppt. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits 39 der 40 alten Streuobstbäume gefällt.
NABU begrüßt Gerichtsentscheidung
Der NABU hat die Entscheidung am Freitag begrüßt. Das Gericht gebe in seiner Entscheidung richtungsweisende Hinweise für den weiteren Umgang mit den Erfordernissen zum Schutz von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg, so der Landesvorsitzende Johannes Enssle.
Man erhoffe sich aus der Entscheidung Konsequenzen für die zukünftige Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg, so Enssle weiter. Der NABU fühle sich auch mit seiner Fachaufsichtbeschwerde vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt, mit der sie die Verwaltungspraxis beim Landratsamt Karlsruhe kritisiert hatten.
Aus dem baden-württembergischen Umweltministerium heißt es, man werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gründlich prüfen.
Nach einer Prüfung werde man entscheiden, ob es künftig einen Änderungsbedarf bei der bestehenden Vorschrift geben müsse.
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