Entsorgungsfrage vor Gericht

Streit um Müllentsorgung - Rückbau des Atomkraftwerks Philippsburg gerät ins Stocken

Stand
Autor/in
Rebekka Plies
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Wohin mit dem Bauschutt des abgeschalteten Atomkraftwerks in Philippsburg (Kreis Karlsruhe)? Der Entsorgungsstreit liegt beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Es kommt zu ersten Verzögerungen beim Rückbau.

Ende 2019 wurde das Kernkraftwerk Philippsburg komplett abgeschaltet. Bereits 2017 hatte der Rückbau von Block I begonnen, 2020 startete der Rückbau von Block II. Eine klassische Entsorgung der abgetragenen Stoffe kommt nicht infrage, auch wenn das Material nicht strahlt. Der Betreiber EnBW sieht den Landkreis Karlsruhe in der Entsorgungspflicht, doch da schwelt ein Rechtstreit mit dem Enzkreis.

Bauschutt staut sich auf Kraftwerksgelände

Wegen der ungeklärten Entsorgungsfrage staut sich nun Material aus dem Rückbau, das für eine Deponie erlaubt sein könnte, auf dem Kraftwerksgelände in Philippsburg. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind dadurch erste Verzögerungen im Rückbauzeitplan zu erwarten.

"Es ist davon auszugehen, dass beim Rückbau der stillgelegten Kernkraftwerke Philippsburg 1 und 2 insgesamt circa 12.000 bis 24.000 Tonnen Beton über 15 bis 20 Jahre hinweg anfallen werden, die zur Deponierung freizugeben sind."

Lange sei der Rückbau nach Plan verlaufen, so ein Sprecher der EnBW gegenüber der dpa. Da der zuständige Landkreis Karlsruhe aber seinen Entsorgungspflichten nicht nachkomme, seien die Lagerkapazitäten für das abgebaute Material auf dem Kraftwerksgelände weitgehend erschöpft und es komme zu ersten Verzögerungen.

Betonschutt des stillgelegten Atomkraftwerks in Philippsburg
Betonschutt des stillgelegten Atomkraftwerks in Philippsburg

Streit zwischen Landkreis Karlsruhe und Enzkreis

Der Landkreis Karlsruhe ist weiterhin auf der Suche nach Entsorgungsmöglichkeiten, eine geeignete Deponie gebe es nach eigenen Angaben im Kreisgebiet nicht. Schon im Jahr 2004 hatte man in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag die Pflicht zur Entsorgung der Abfälle an den Enzkreis abgetreten. Der Enzkreis weigert sich jedoch beharrlich, den Bauschutt aus Philippsburg zu übernehmen.

Rechtsstreit am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim

Die EnBW hatte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen den Enzkreis auf Annahme des Schutts geklagt. Das Verwaltungsgericht gab dem Enzkreis im Frühjahr vergangenen Jahres Recht. Nach dem erstinstanzlichen Urteil muss der Abfall aus Philippsburg nicht auf der Enzkreis-Deponie Hamberg bei Maulbronn untergebracht werden.

Nun liegt der Fall beim VGH in Mannheim. Noch gibt es keinen Termin für die Berufungsverhandlung. Frühestens Ende des Jahres könnte es soweit sein. Dann werden die Parteien auch mündlich gehört. Neben dem Gerichtsverfahren würden alternative rechtliche und technische Optionen geprüft, so die RP-Sprecherin weiter.

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