In Großrinderfeld will man verbindliche Flächen für Windräder bereitstellen. Ein Ziel: Die Energieanlagen sollen ausschließlich auf kommunalen Flächen gebaut werden.
Bis in neun Jahren müssen die Bundesländer zwei Prozent der Fläche für die Windenergie ausweisen. So will es das Wind-an-Land-Gesetz, das seit 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Für die Bundesländer sind unterschiedliche Flächenziele festgelegt worden. So muss Baden-Württemberg 1,8 Prozent seiner Fläche für Windkraft zur Verfügung stellen.
In der Gemeinde Großrinderfeld (Main-Tauber-Kreis) will man nun erneuerbare Energien voranbringen und verbindliche Flächen für Windräder bereitstellen, sagt Bürgermeister Johannes Leibold (CDU) - und das sollen ausschließlich kommunale Flächen sein. Das Wichtigste sei für ihn, dass es hier für die Bürgerinnen und Bürger eine verträgliche Lösung gebe.
Bürgerstrommodell
Gemeinsam mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall soll ein sogenannter Bürgerstromtarif aufgelegt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen so einen finanziellen Nutzen aus diesen Windenergieanlagen haben, so Leibold. Die Standorte für die Anlagen sollen auch im Einklang mit den Bürgerinnen und Bürgern festgelegt werden.
Flächenziel für Windenergie: 100 Hektar
Großrinderfeld hat eine Fläche von rund 55 Quadratkilometern. Bei einem Flächenziel von 1,8 Prozent müssen demnach 100 Hektar Fläche für Windenergie bereitgestellt werden, so Leibold weiter. Unterm Strich solle jeder Bürger einen Nutzen davon haben. Nach mehrmonatigen Planungen sind die Ergebnisse am Freitag den Medien vorgestellt worden. In der kommenden Woche sollen die Bürgerinnen und Bürger informiert werden.
Nach 2025 gibt es keine Planungshoheit mehr
Die Regionalverbände im Land müssen bis 2025 eine Planung zum Ausbau der Energieanlagen vorlegen. Wird dies nicht erreicht, kann folglich keine Planungshoheit mehr ausgeübt werden und Energieanlagen können theoretisch überall entstehen, teilte die Gemeinde am Freitag mit.
Nur durch aktives Angehen des Themas bestehe die Möglichkeit, störende und ungünstige Standorte zu vermeiden. Dabei könnten Standorte ausgewählt werden, die die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig beeinträchtigen. Würden nicht ausreichend Flächen ausgewiesen, könnten Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen schlichtweg überall gebaut werden, solange die absoluten Mindeststandards eingehalten würden. Es gebe dann rechtlich keinerlei Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
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