Wie weit dürfen Sicherheitsmitarbeiter gehen?

Security in Heilbronn zerrt mutmaßlichen Dieb zurück in den Laden

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Ein Streit vor einem Supermarkt in Heilbronn eskaliert. Zeugen beobachten, wie ein Mann von zwei Sicherheitsmitarbeitern in einen Laden gezogen wird. Die Polizei ermittelt.

In der Fußgängerzone in Heilbronn hatten sich vergangene Woche mehrere Männer gestritten. Vor den Augen einiger Beobachter soll ein 66-Jähriger daraufhin wohl rabiat von zwei Männern in einen Laden gezerrt worden sein, heißt es von der Polizei. Wie sich herausstellt, gehörten die beiden zum Security-Team des Supermarkts. Der ältere Mann stand im Verdacht, etwas gestohlen zu haben. Zur Klärung zogen die Sicherheitsmitarbeiter den mutmaßlichen Dieb in ein Hinterzimmer des Ladens, so die Augenzeugen im SWR. Ob sie sich mit ihrem schroffen Vorgehen strafbar gemacht haben, ist jetzt Teil der Ermittlung.

Wie weit darf ein Sicherheitsmitarbeiter gehen?

Grundsätzlich haben Mitarbeitende einer privaten Sicherheitsfirma nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger, erklärt Daniel Ortmann, Chef der Heilbronner Sicherheitsfirma Ortmann & Rittmann. Das Festhalten von Menschen, die möglicherweise eine Straftat begangen haben, sei aber in Ordnung. Dabei kann ein Dieb beispielsweise auch in einen Hinterraum geführt werden, damit sich die Szene nicht in Sichtweite der Kundschaft abspielt, sagt Ortmann weiter. Wichtig ist jedoch, dass umgehend die Polizei verständigt wird.

Verhältnismäßigkeit und konkreter Verdacht

Zwei Dinge sind aber laut Security-Chef bei Situationen wie der im Supermarkt wichtig: Zum einen muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, "unnötige Brutalität ist fehl am Platz", so Ortmann. Zum anderen muss ein konkreter Verdacht bestehen, die Straftat also beobachtet worden sein. Zudem dürfen Mitarbeitende von Sicherheitsfirmen keine Personalien aufnehmen. Ob sich die Security-Mitarbeiter richtig verhalten haben, kann er nicht beurteilen, da er selbst nicht dabei war. Sollte sich der mutmaßliche Ladendieb aber aggressiv verhalten haben, war es aus Ortmanns Sicht womöglich rechtens, den Mann zu greifen und festzuhalten.

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