Wer ein krankes Kind zuhause hat, kann sich künftig auch selbst telefonisch krankschreiben lassen. Von vielen wird die neue Regelung befürwortet. Eine Ärztin ist dagegen skeptisch.
Wenn Eltern ein krankes Kind zuhause haben und dieses betreuen müssen, können sie seit Montag eine ärztliche Bescheinigung für sich selbst telefonisch beantragen und müssen dafür nicht mehr extra zum Arzt gehen - die sogenannte telefonische Kinderkrankmeldung. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Bedingung für die neue Regelung ist, dass der Arzt oder die Ärztin das Kind kennt.
Eltern befürworten die neue Regelung
Am Evangelischen Kindergarten Eugen Diez in Weinsberg (Kreis Heilbronn) kommt die neue Regelung gut an. Eine Mutter sagt, eine telefonische Kinderkrankmeldung sei für Eltern mit einem kranken Kind zuhause sehr viel einfacher. Man muss nicht mehr wegen jeder Erkältung in eine Arztpraxis rennen, das raube weniger Zeit.
Eine andere Mutter findet die neue Regelung ebenfalls gut. Als Mutter oder Vater könne man gut selbst einschätzen, ob das eigene Kind in den Kindergarten gehen kann.
Kranke Kinder sollen mit ihren Eltern zuhause bleiben
Eine Erzieherin, die am Weinsberger Kindergarten Eugen Diez arbeitet, sieht die neue Regelung ebenfalls positiv. Viele Eltern nehmen die Tage, um ihr Kind zuhause in Ruhe betreuen zu können, gar nicht richtig in Anspruch und schicken es trotz Krankheit in den Kindergarten. Für die gesunden Kinder ist das natürlich nicht vorteilhaft, weil sie sich dann anstecken können. Die Erzieherin aus Weinsberg wünscht sich, dass kranke Kinder mit ihren Eltern zuhause bleiben. Die telefonische Kinderkrankmeldung könne dabei helfen, dass sich mehr Eltern die Zeit nehmen, ihr krankes Kind zuhause zu betreuen.
Ärztin ist skeptisch
Eher überrascht von der neuen Regelung ist Dr. Elisabeth Koerber-Kröll, Vorsitzende der Kreisärzteschaft Schwäbisch Hall. Bei Erwachsenen, die selbst krank sind, kann sie sich die telefonische Krankmeldung gut vorstellen. Die Infekte können am Telefon abgefragt werden, wenn man die Patienten selbst kennt.
Wenn hingegen die Kinder krank sind und man als Elternteil eine ärztliche Bescheinigung beantragen möchte, ist sie eher dafür, dass man sich persönlich in der Arztpraxis vorstellen muss.
Bedenken wegen möglichen Missbrauchs
Die Meinungen darüber, ob Eltern die neue Regelung auch missbrauchen könnten, gehen auseinander. Dadurch, dass das Kind und somit die Familie dem Arzt oder der Ärztin bekannt sein muss, könnten diese gut einschätzen, wem sie vertrauen können, so eine der Mütter.
Die Erzieherin hingegen ist etwas skeptischer: Wenn man sich mit seinem Kind nicht mehr persönlich in der Arztpraxis zeigen muss, könnten ihrer Meinung nach einige Eltern die neue Regelung missbrauchen.