Zink-Feuerwerk gespannt aufs Geschäft

Nach zwei Jahren Pause: Feuerwerk wieder zu kaufen

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Zwei Jahre durften Privatleute keine Feuerwerkskörper kaufen, bei der Firma Zink-Feuerwerk in Cleebronn kann man das Geschäft in diesem Jahr noch nicht abschätzen.

Nach zwei Jahren Pause in Sachen Feuerwerk ist die Firma Zink-Feuerwerk in Cleebronn (Kreis Heilbronn) gespannt, wie groß der Andrang in diesem Jahr sein wird. In den letzten beiden Jahren war es Privatleuten untersagt, Feuerwerk zu kaufen. Am Donnerstag startet wieder der Verkauf, auch in Supermärkten oder Baumärkten, aber auch beim Hersteller.

An der Firma Zink-Feuerwerk gehen die gestiegenen Preise nicht vorbei, Entwicklungsleiter Oliver Vielhauer spricht von verdoppelten oder verdreifachten Rohstoffpreisen, wie etwa bei Papier und Pappe. Eine gewisse Preisanpassung habe es deswegen gegeben. Da auf der anderen Seite auch die Menschen überlegen, wofür sie ihr Geld in diesen Tagen ausgeben, bleibt es bis kurz vor Silvester ungewiss, wie das Geschäft laufen werde.

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Polizei zuversichtlich

Die Coronapandemie war der Grund, warum es 2020 und 2021 keine Feuerwerkskörper für Privatleute gab, damit sollten Rettungskräfte geschont werden. Dass es nach der Feuerwerkspause jetzt zu größeren Eskalationen kommen wird, glaubt die Heilbronner Polizei aber nicht. Sie wird ähnlich viele Streifen einsetzen wie in den Vorjahren auch. Falls es in manchen Städten mehr als in anderen eskaliert, helfen sich die Reviere gegenseitig aus, so das Präsidium.

Verkaufskontrollen bereits angekündigt

Im Main-Tauber-Kreis hat die Gewerbeaufsicht Kontrollen für den Verkauf von Feuerwerkskörpern angekündigt. Die Behörde appelliert an alle Personen, sich bei Verkauf und Verwendung an die nötigen Schutzvorschriften zu halten.

Falsche Lagerung kann Grund für Brände sein

Unsachgemäße Lagerung sowie falsche Handhabung seien immer wieder Ursachen für Brände, Explosionen und auch Brandverletzungen, heißt es vom Landratsamt des Main-Tauber-Kreises. Mit den Kontrollen soll überprüft werden, ob Verkaufsverbote, maximal zulässige Lagermengen und sicherheitstechnische Vorschriften im Einzelhandel eingehalten werden. Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Verkauft werden dürfen Feuerwerkskörper auch nur mit Gebrauchsanweisung und an Personen über 18 Jahren. Darüber hinaus ist eine gültige Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung Pflicht. Die Feuerwerkskörper dürfen vom 29. bis 31. Dezember verkauft und nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.

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