Im März waren Klimaaktivisten vor dem Heilbronner Amtsgericht bundesweit erstmals zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Jetzt wird der Prozess neu aufgerollt.
Der Prozess gegen Klimaaktivisten, die im März vom Heilbronner Amtsgericht teilweise zu Haftstrafen verurteilt worden waren, geht in eine neue Runde. Im Oktober soll nun die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Heilbronn beginnen.
Haftstrafen ohne Bewährung für Klimaaktivisten: Urteil sorgt für Schlagzeilen
Es war ein Urteil, das für Schlagzeilen gesorgt hat. Im März hatte das Amtsgericht Heilbronn bundesweit zum ersten Mal zwei Klimaaktivisten wegen Nötigung zu Haftstrafen von zwei und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt, drei weitere Angeklagte bekamen Geldstrafen. Sie hatten sich auf der B27 in Heilbronn festgeklebt und damit den Verkehr über zwei Stunden blockiert.
Das Gericht hatte die Haftstrafen damit begründet, dass die beiden nicht vorbestraften Klimaaktivisten schon öfter mit Aktionen aufgefallen waren und vor Gericht angekündigt hatten, auch nach dem Urteil weitermachen zu wollen, was sie auch taten. Bereits wenige Stunden nach dem ersten Urteil blockierten drei Aktivisten erneut eine Straße, diesmal wurden sie zu drei, vier und fünf Monaten Haft verurteilt.
Im Berufungsverfahren, das voraussichtlich Mitte Oktober beginnt, muss nun das Landgericht Heilbronn entscheiden, ob das Urteil in erster Instanz angemessen war.
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