Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz könnte die Bearbeitungszeit bei Einbürgerungsanträgen im Kreis Schwäbisch Hall weiter verlängern. Der Kreistag will Abhilfe schaffen.
Bereits jetzt stößt das Amt für Migration in Schwäbisch Hall an seine Grenzen. Und auch im kommenden Jahr rechnet der Kreis mit über 1.600 Neuanträgen in Sachen Einbürgerungen. Um das zu bewältigen, soll ein neuer Fachbereich im Amt für Migration geschaffen und das zuständige Personal von 2,5 auf acht Beschäftigte erhöht werden. Am Dienstag entscheidet der Kreistag darüber.
Tausend Einbürgerungsanträge aus den Vorjahren in der Warteschleife
Derzeit warten rund tausend Einbürgerungsanträge aus den vorherigen Jahren noch auf Bearbeitung. Und die Zahl der Neuanträge könnte sich schon in den kommenden Monaten verdreifachen, wie aus einer offiziellen Mitteilung des Landkreises hervorgeht. Hintergrund ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das die Bedingungen für die Einbürgerung erleichtern soll.
Im vergangenen Jahr konnte nicht einmal die Hälfte der Neuanträge im Landkreis Schwäbisch Hall bearbeitet werden, heißt es. Offene Anträge stammen aus der hohen Zahl von Einbürgerungsanträgen. Dabei geht es um die Geflüchteten, die zwischen 2015 und 2017 hierher kamen - und die jetzt die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, heißt es auf der Webseite des Landkreises Schwäbisch Hall.
Voraussetzungen für die Einbürgerung werden vereinfacht
Durch das neue Gesetz soll jetzt eine Einbürgerung nicht mehr nach acht, sondern bereits nach fünf Jahren möglich sein. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die deutsche Staatsangehörigkeit sogar nach drei Jahren erworben werden. Diese Änderungen könnten das Amt für Migration wohl noch stärker unter Druck setzen.
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