Staatsanwaltschaft Amsterdam bestätigt

Mutmaßliche Geldautomatensprenger von Offenau halten sich an Auflagen

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Die mutmaßlichen Automatensprenger von Offenau sind nicht untergetaucht. Sie halten sich an die Auflagen, hat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Amsterdam dem SWR bestätigt.

Tagelang war gerätselt worden: Weshalb hatte ein Richter in Amsterdam fünf gefasste Männer, die eine Reihe von Geldautomaten in Deutschland - darunter in Offenau (Kreis Heilbronn) - gesprengt haben sollen, gegen Auflagen wieder freigelassen? Jetzt ist man in Offenau zumindest ein wenig schlauer: Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Amsterdam bestätigte dem SWR, dass sich die mutmaßlichen Täter an die Auflagen des Gerichts hielten. Sie seien nicht untergetaucht.

Demnach plant das zuständige Bezirksgericht in den Niederlanden für den 21. August eine Anhörung. Anfang September will es dann entscheiden, ob die fünf mutmaßlichen Täter nach Deutschland ausgeliefert werden. Sollte so entschieden werden, sollen sie innerhalb von zehn Tagen überstellt werden.

Festnahme nach Beschattung

Die Staatsanwaltschaft bestätigte damit einen Bericht der "Heilbronner Stimme". Die deutschen Ermittlungsbehörden machen die fünf Männer für insgesamt 21 Geldautomatensprengungen, unter anderem im Juni in der Markthalle Offenau, verantwortlich. Ein Jahr lang wurden sie beschattet, bevor eine Sonderkommission sie bei Rotterdam in den Niederlanden festnahm - am Tag der Tat in Offenau. Ein Gericht in Amsterdam setzte sie allerdings gegen Auflagen wieder auf freien Fuß. Das sorgte für Verwunderung, vor allem vor Ort in Offenau.

Unverständnis in Offenau nach Freilassung

Man "kann nur den Kopf schütteln", sagte der Offenauer Bürgermeister Michael Folk (SPD) damals dem SWR. Für ihn war es "völlig unverständlich", wie Menschen freigelassen werden können, die 21 Geldautomaten in die Luft gejagt und einen Millionenschaden angerichtet haben sollen. Die Spekulationen waren groß; auch wurde vermutet, dass die Männer im Alter zwischen 30 und 39 Jahren nach der Freilassung untergetaucht sein könnten. Weiter ist unklar, warum der Richter sie wieder laufen ließ.

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Auch in Nordrhein-Westfalen, wo die meisten Taten verübt wurden, war die Verwunderung groß. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat die Auslieferung beantragt. Auch sie wartet den eigenen Angaben nach auf eine Erklärung des Bezirksgerichts in Amsterdam.

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