Auf dem Rückweg einer Abzeichenprüfung sollen Gundelsheimer Feuerwehrleute eine Nazi-Parole aus ihrem Fahrzeug heraus gerufen haben. Die Stadt hat Anzeige erstattet.
Die Polizei ermittelt gegen mehrere Feuerwehrleute aus Gundelsheim (Kreis Heilbronn), die aus einem Mannschaftstransportwagen heraus "Sieg Heil!" gerufen haben sollen. Die Anzeige sei am Donnerstag schriftlich eingegangen, bestätigte eine Polizeisprecherin dem SWR. Die "Heilbronner Stimme" hatte zuerst über den Fall berichtet. Die Stadt bestätigt, die entsprechenden Feuerwehrleute vom Dienst freigestellt zu haben.
Stadt Gundelsheim befragte Feuerwehr zu Vorwürfen
Was tatsächlich passiert ist, kann die Stadt Gundelsheim nicht beurteilen, hat Bürgermeisterin Heike Schokatz (parteilos) mitgeteilt. Aber die Kommune nehme die Vorwürfe sehr ernst. Es habe ein Gespräch mit den Feuerwehrleuten gegeben. Dabei seien die Vorwürfe nicht ausreichend entkräftet worden. Jetzt hat die Stadt Strafanzeige gestellt. Nun wartet sie die Ermittlungen ab, bevor mögliche weitere dienstrechtliche Konsequenzen folgen könnten.
Der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr in Gundelsheim, Tobias Gärtner, sagte dem SWR: "Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst." Die Stadt betont in ihrer Mitteilung, dass Stadtverwaltung und Feuerwehr sehr eng zusammen arbeiten. Beide seien sich einig, dass solche Vorwürfe aufgeklärt werden müssten.
Das droht juristisch nach Nazi-Parolen
Laut Strafgesetzbuch ist die Parole "Sieg Heil!" als "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" verboten. Darüber hinaus ist der Ruf wegen Volksverhetzung unter Strafe gestellt.
Gefängnis als Strafe möglich
Falls sich die Vorwürfe bestätigen, droht den Feuerwehrleuten im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. Die Redaktion des Juraforums unterscheidet hier zwischen den Taten. So kann etwa die Verwendung des Hitlergrußes mit bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Im Rahmen der Volksverhetzung drohen drei Monate aufwärts oder eine Geldstrafe. Das können durchaus ein bis zwei Monatsgehälter werden, wie die "Süddeutsche Zeitung" aus München berichtet. Laut Gerichtsurteilen kann sich auch strafbar machen, wer mit einer Nazi-Parole lediglich provozieren oder Aufmerksamkeit erzielen will. In einem Urteil erklärte 2010 das Oberlandesgericht Oldenburg, dass sich solche Provokationen nicht einbürgern dürften.
Ähnlicher Fall in Leonberg
Mitte Juli wurden ähnliche Vorwürfe auch gegen Feuerwehrleute aus Leonberg (Kreis Ludwigsburg) bekannt.
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