In Bad Mergentheim sorgt das Urteil gegen einen 15-Jährigen für Diskussionen. Der Jugendliche wurde zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er hatte eine Seniorin vom Rad gestoßen.
Nach dem tödlichen Angriff auf eine Seniorin in Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) ist ein 15-Jähriger vom Landgericht Ellwangen (Ostalbkreis) zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Kammer sprach den Jugendlichen am Mittwoch unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. In Bad Mergentheim sorgt das Urteil für Diskussionen.
Immerhin sei die 78 Jahre alte Seniorin nach der Attacke zu Tode gekommen, ergänzt eine andere Bad Mergentheimerin. Für Klaus Weidner, einen weiteren Passanten, sind die drei Jahre gerechtfertigt.
Jugendlicher war schon polizeibekannt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche, der zur Tatzeit 14 Jahre alt war, im Januar eine 78-jährige Frau in Bad Mergentheim unvermittelt und ohne Grund vom Fahrrad gestoßen hat. Die Frau stürzte auf den gepflasterten Bürgersteig, verletzte sich am Kopf und starb einen Tag später im Krankenhaus. Der Junge und die Frau sollen sich nicht gekannt haben.
Doch der Jugendliche war schon vor dem Angriff in Bad Mergentheim wegen weiterer Straftaten polizeibekannt, heißt es. Verurteilt wurde er am Mittwoch neben Körperverletzung mit Todesfolge daher auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahl in acht Fällen und Sachbeschädigung in zwei Fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm unter anderem auch vorgeworfen, einen Rollstuhlfahrer angegriffen und verletzt zu haben.
Jugendlicher geständig
Laut Landgericht Ellwangen war der nun Verurteilte im Prozess weitgehend geständig. Es sei bei der Verhandlung ein deutlich erhöhter Erziehungsbedarf zum Ausdruck gekommen, hieß es. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibe der 15-Jährige weiter in einem Heim der Jugendhilfe untergebracht.
Land will Straftaten junger Menschen künftig anders bewerten
Gelb, Orange und Rot - mit diesen Farben sollen Straftaten junger Menschen künftig bewertet werden. Das teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Kategorie Rot umfasse dabei Jugendliche, die schwere Straftaten begehen, Orange mögliche Intensivtäter und Gelb solche, deren kriminelle Karriere sich noch nicht verfestigt hat, die aber mehr als episodenhaft straffällig werden.
Wichtiger als die Anzahl der Straftaten sollen bei der Bewertung künftig Faktoren wie die Verletzung der Opfer, das verwendete Tatmittel oder das Alter werden. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche, deren Verhalten zu Gewaltkriminalität tendiert, früher in den Fokus rücken. Laut Strobl sollen die Behörden mit diesem Verfahren "früher und gezielter auf strafrechtlich auffälliges Verhalten reagieren" können.