Im Dezember wurde der Cannabis-Automat in Neckarsulm-Amorbach beschlagnahmt - nun steht er wieder. Bestückt ist er allerdings nur noch mit Blüten ohne THC-Gehalt.
Im Automaten wurden eigentlich legale CBD-Cannabis-Produkte angeboten. Diese enthielten aber auch THC-haltige Hanfblüten - deshalb hatte die Polizei diese Produkte wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beschlagnahmt. Mitte Januar wurde der Cannabis-Automat wieder aufgestellt. Die Anwältin des Automaten-Betreibers, Julia Seestädt, ist zuversichtlich, dass das Verfahren gegen ihren Mandanten eingestellt wird.
Insgesamt standen in Baden-Württemberg vier Automaten im öffentlichen Raum: in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis), Neckarsulm-Amorbach, Ludwigsburg und Stuttgart, hieß es im Dezember vergangenen Jahres in einer gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft. In den Automaten wurden vor allem Nutzhanfblüten vertrieben, die den als Betäubungsmittel eingestuften Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten - wenn auch in geringem Umfang.