Der Tatverdächtige im Fall der vermissten Jasmin M. aus Eigeltingen bleibt vorerst doch in Untersuchungshaft. Das hat das Landgericht Konstanz am Donnerstag entschieden.
Der mutmaßliche Ex-Freund der verschwundenen 21-jährigen Jasmin M. aus Eigeltingen (Kreis Konstanz) kommt vorerst doch nicht auf freien Fuß. Das hat die zuständige Kammer des Landgerichts Konstanz am Donnerstag entschieden. Das Landgericht hatte den Haftbefehl am Mittwoch aufgehoben, den Beschluss am Donnerstag aufgrund einer Beschwerde der Konstanzer Staatsanwaltschaft aber wieder geändert.
Mit der Beschwerde gegen die Haftentlassung hatte die Staatsanwaltschaft gleichzeitig den Antrag gestellt, den Beschuldigten so lange in Haft zu lassen, bis über die Beschwerde entschieden ist. Dem Antrag hat das Landgericht Konstanz stattgegeben. Bis zu einer Entscheidung bleibt der 42-Jährige in Untersuchungshaft. Zuständig ist jetzt das sogenannte Beschwerdegericht beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Wann das Oberlandesgericht über die Beschwerde entscheidet, ist offen.
Am Mittwoch hatte das Landgericht mitgeteilt, man sehe keinen dringenden Tatverdacht, dass der Mann etwas getan habe, was zum Tod der jungen Frau geführt haben könnte und deshalb den Haftbefehl aufgehoben. Der 42-Jährige sitzt seit Ende Februar in U-Haft. Er schwieg monatelang zu den Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte im Juli Anklage gegen den Mann erhoben und ihm Nachstellen mit Todesfolge, einen Verstoß gegen das Waffengesetz und Körperverletzung vorgeworfen. Der dringende Tatverdacht gegen den Mann in allen Punkten bis auf die Todesfolge besteht laut Gericht weiter.
Jasmin M. seit Februar vermisst 21-jährige Vermisste aus Eigeltingen: Anklage erhoben
Im Fall der vermissten Jasmin M. aus Eigeltingen ist gegen einen 42 Jahre alten Mann Anklage erhoben worden. Die Ermittler gehen von einem Tötungsdelikt aus.
Weitere U-Haft laut Landgericht Konstanz "nicht verhältnismäßig"
Angesichts der aktuellen Beweislage sehe das Gericht derzeit jedoch keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich "einer zum Tode von Jasmin M. führenden Handlung des Angeschuldigten". Da der Angeschuldigte sich seit Ende Februar durchgängig in Untersuchungshaft befand, sei ein weiterer Vollzug der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig, hieß es in der Begründung des Landgerichts vom Mittwoch.
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Haftentlassung
Die Staatsanwaltschaft hält an ihrem Vorwurf fest, dass der Tatverdächtige seiner Ex-Freundin nachgestellt und sie getötet hat. Über die Zulassung der Anklage, die neben dem Tötungsvorwurf auch noch Verstoß gegen das Waffengesetz und Körperverletzung beinhaltet, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Mehrere Suchaktionen nach Jasmin M. blieben ergebnislos
Die 21-Jährige ist seit dem 19. Februar verschwunden. Sie war von ihrer Familie vermisst gemeldet worden. Indizien hatten zu dem 42-Jährigen geführt, der laut Polizei eine Beziehung mit der jungen Frau hatte. Die Leiche der 21-Jährigen wurde trotz mehrerer Suchaktionen bisher nicht gefunden. Beamte hatten in Radolfzell am Bodensee ihr Auto gefunden. Weitere Suchaktion in Waldstücken und Gebieten in Eigeltingen-Heudorf und Waldshut-Tiengen am Hochrhein waren ergebnislos geblieben.
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