Das Sozialgericht Konstanz wertet die Corona-Impfschäden einer Sozialarbeiterin nicht als Arbeitsunfall. Die Frau leidet seit der Impfung an Symptomen und ist krankgeschrieben.
Die Folgeschäden einer Corona-Impfung können bei einer Sozialarbeiterin nicht als Arbeitsunfall angesehen werden. Das hat das Sozialgericht Konstanz entschieden. Geklagt hatte eine 30-Jährige, die seit ihrer Impfung krankgeschrieben ist.
Die Frau hat in ihrem Job als Sozialarbeiterin Kontakt mit zahlreichen Menschen. Die Behörde hatte sie und andere Beschäftigte deshalb darüber informiert, dass sie zur Gruppe der bevorzugt Impfberechtigten gehöre.
Folgeschäden nach Corona-Impfung: Kopfschmerzen und Gedächtnisverlust
Nach der Impfung gegen das Coronavirus zeigten sich bei der Frau Symptome wie starke Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust und Desorientierung. Dennoch könnten die Impfung und deren gesundheitliche Folgen nicht als Arbeitsunfall angesehen werden, so das Sozialgericht Konstanz in seinem Urteil. Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer sei es freigestellt, sich impfen zu lassen, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann Berufung einlegen.
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