Im April wurde eine Vierjährige in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu mit einem Messer schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter soll im Oktober wegen versuchten Mordes vor Gericht kommen.
Gut vier Monate nach dem Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu (Kreis Ravensburg) möchte die Staatsanwaltschaft Ravensburg, dass der Tatverdächtige auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht wird, sagte ein Sprecher gegenüber dem SWR. Die Anklagebehörde wirft dem heute 35 Jahre alten mutmaßlichen Täter versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Sie hat nun einen Antrag auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren gestellt. Ob es dazu kommt, muss nun das Landgericht in Ravensburg entscheiden.
Vierjährige wurde bei Messerangriff schwer verletzt
Der gebürtige Syrer mit niederländischem Pass steht unter Verdacht, im April eine Vierjährige in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu mit einem Messer attackiert und schwer verletzt zu haben. Laut Polizei geschah der Messerangriff unvermittelt. Das Mädchen musste nach dem Angriff operiert werden. Sie überlebte. Das Kind war mit seiner Mutter in dem Supermarkt gewesen. Sowohl die Vierjährige als auch die ganze Familie befänden sich in Therapie, teilte die Opferschutzorganisation "Weißer Ring Ravensburg" Anfang Mai mit.
So hatte der SWR über die Tat berichtet:
Verfahren am Landgericht Ravensburg beginnt im Oktober
Nach einem Unterbringungsbefehl war der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde veranlasst. Das Motiv war unklar. Nach aktuellen Erkenntnissen kannten sich der mutmaßliche Täter und das Mädchen nicht, so die Staatsanwaltschaft.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Den Ermittlern nach war der Mann polizeibekannt. Unter anderem soll er bereits Ende März auf einer Baustelle randaliert und einen Platzverweis der Polizei ignoriert haben - dafür sei er einige Stunden in Gewahrsam genommen worden. Auch bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es trotz möglicher Schuldunfähigkeit zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift. Im Oktober sind am Landgericht in Ravensburg nun fünf Verhandlungstermine angesetzt.
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