Prozess um vermisste Jasmin M. aus Eigeltingen

Verteidigung fordert Freispruch - Staatsanwalt 12,5 Jahre Haft

Stand
Autor/in
Tina Löschner
SWR-Redakteurin Tina Löschner Autorin Bild

Im Prozess um den Fall der vermissten Jasmin M. aus Eigeltingen haben die Staatsanwaltschaft Konstanz und die Verteidigung plädiert. Die Forderungen gehen weit auseinander.

Am Dienstag haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Landgericht Konstanz ihre Plädoyers im Prozess im den Fall der vermissten 21-jährigen Jasmin M. aus Eigeltingen (Kreis Konstanz) gehalten. Es gibt keine Leiche und kein Geständnis. Angeklagt ist der Ex-Freund der Vermissten, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die junge Frau getötet haben soll. Die Forderungen für den Angeklagten liegen weit auseinander.

Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe

Der 43-jährige Angeklagte soll Jasmin M. im Februar vergangenen Jahres aus Eifersucht in ihrer Wohnung in Eigeltingen getötet und ihre Leiche verschwinden lassen haben – davon ist der Staatsanwalt überzeugt. Er forderte zwölf Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten wegen Körperverletzung und Nachstellung mit Todesfolge.

Auswertung aller Spuren lassen laut Staatsanwalt keine Zweifel

Es gebe keine Hinweise auf einen Unfall oder ein freiwilliges Verschwinden der 21-Jährigen und keinen Verdacht auf eine andere Person, so der Staatsanwalt. Da der Angeklagte bislang geschwiegen hat, ist das Landgericht Konstanz auf Indizien angewiesen.

Die Auswertung digitaler Spuren wie Chatverläufe, Sprachnachrichten oder Handyfotos sowie die Aussagen der rund 30 Zeugen ließen keinen Zweifel, so der Staatsanwalt weiter. Die Anwältin der Mutter von Jasmin M. schloss sich der Forderung von zwölf Jahren und sechs Monaten an – auch wenn sie den Angeklagten eigentlich lebenslang im Gefängnis sehen will.

Verteidigung fordert Freispruch

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sieht die Verteidigung weder ein Motiv noch Beweise, dass der Angeklagte Jasmin M. im Februar vergangenen Jahres nach einem Streit getötet hat. "Wir wissen nicht, was wirklich passiert ist", so die Verteidigerin. Der Angeklagte selbst hatte im gesamten Prozess geschwiegen. Er schloss sich in seinem Schlusswort lediglich den Ausführungen seiner Verteidigerin an.

30 Zeugen haben ausgesagt

An zehn Verhandlungstagen wurden seit Anfang November rund 30 Zeuginnen und Zeugen gehört, darunter auch die Mutter der seit vergangenem Februar vermissten Jasmin M. Sie hält es - wie andere Zeugen und die Staatsanwaltschaft auch - für ausgeschlossen, dass sich ihre Tochter selbst etwas angetan oder eine Auszeit genommen haben könnte. Jasmin sei lebensfroh und voller Pläne gewesen, auch hätte sie nie ihren Hund zurückgelassen, so die Mutter vor Gericht.

Zahlreiche Suchaktionen nach der jungen Frau blieben erfolglos. Ein Urteil soll am Dienstag kommender Woche fallen.

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