Das Konstanzer Aktionsbündnis gegen die Abschiebung des 25-jährigen Alieu Ceesay aus Gambia hat nach eigenen Angaben einen Teilerfolg erzielt. Der Gambier reist selbstständig aus.
Der Gambier Alieu Ceesay wird nicht abgeschoben, sondern reist freiwillig aus – das ermögliche ihm, nach einem halben Jahr wieder nach Konstanz zurückzukehren, heißt es in einer Mitteilung des Konstanzer Aktionsbündnisses. Der freiwilligen Ausreise habe das Regierungspräsidium Karlsruhe zugestimmt, unter der Bedingung, dass Ceesay sämtliche Kosten selbst übernimmt.
Kosten von rund 10.000 Euro für Ausreise
Für die Ausreise, seine Zeit in Abschiebehaft, die polizeiliche Begleitung und den Transport kämen insgesamt rund 10.000 Euro zusammen, schätzen seine Unterstützer. Sie hoffen nun auf Spenden. Tanja Jäckel vom Konstanzer Aktionsbündnis zeigte sich erleichtert über die Nachricht, dass Alieu Ceesay nun selbstständig ausreisen darf mit der Option, später wiederzukommen: "Wir werden ihn weiter unterstützen."
Seit der 25-Jährige vergangene Woche in Abschiebehaft kam, hatten sich mehrere hundert Menschen mit ihm solidarisiert. Auch Politiker aller Fraktionen im Konstanzer Gemeinderat sprachen sich gegen die geplante Abschiebung aus. Die Konstanzer SPD-Bundestagsabgeordnete Lina Seitzl wies darauf hin, dass der 25-Jährige einer von nur zwei Menschen im Kreis Konstanz sei, die eine Ausbildung zum Klempner machen - einem Beruf mit massivem Fachkräftemangel. Die Handwerkskammer Konstanz teilt auf SWR-Anfrage mit, dass insgesamt acht Auszubildende derzeit eine Klempnerausbildung im Kreis absolvieren.
Gut integriert - trotzdem Abschiebefall?
Der Gambier lebt seit mittlerweile drei Jahren in Deutschland. Er hat deutsch gelernt, in Singen eine Ausbildung zum Klempner begonnen, arbeitet ehrenamtlich bei mehreren Institutionen und Vereinen in Konstanz mit. Alieu Ceesay ist also gut integriert und engagiert. Trotzdem sollte er abgeschoben werden.
Sein Asylantrag war bereits im Juni 2021 vom Bundesamt für Migration abgelehnt worden. Die Begründung war damals: es lägen keine Asylgründe vor. Weil er in der Vergangenheit mit einer kleinen Menge Drogen erwischt und später verurteilt wurde, kam auch keine Ausbildungsduldung in Frage.