Die hochansteckende Geflügelpest ist nun auch bei einem Vogel im Bodenseekreis nachgewiesen worden. Ab Freitag gilt dort deshalb Stallpflicht in der Geflügelhaltung.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, breitet sich weiter in Baden-Württemberg aus und hat jetzt auch den Bodensee erreicht. Ein erster Fall wurde in Friedrichshafen im Bodenseekreis bestätigt. Das teilte das zuständige Landratsamt mit.
Eine verendete Lachmöwe, die Mitte Februar am Ufer des Bodensees in Friedrichshafen gefunden worden war, sei mit dem hochansteckenden Geflügelpestvirus H5N1 infiziert gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das ergaben labordiagnostische Untersuchungen des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf und des Friedrich-Löffler-Instituts.
Stallpflicht im Bodenseekreis ab Freitag
Um die Ausbreitung und den Kontakt zwischen Wild- und Hausvögeln zu verhindern, gilt deshalb ab Freitag eine Stallpflicht für gewerbliche und private Geflügelhaltungen im Bodenseekreis.
Vogelgrippe für Menschen ungefährlich
Die Vogelgrippe breitet sich seit Wochen in Baden-Württemberg aus und ist eine hochansteckende Infektionskrankheit. Unter anderem war sie zuletzt in Stuttgart und Heilbronn bei Möwen nachgewiesen worden.
Virusinfektionen bei Schwarzschwänen im Züricher Weinland Stallpflicht in Gailingen wegen Geflügelpest
In Gailingen (Kreis Konstanz) gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Grund ist der Ausbruch der Geflügelpest bei einer Gruppe von Schwarzschwänen im Züricher Weinland.
Für Menschen ist sie laut Experten ungefährlich, sie kann in Nutzflügelbeständen aber hohe Verluste verursachen. Wer einen verendeten oder kranken wildlebenden Wasser- oder Greifvogel findet, wird gebeten, dies der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu melden.
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