Seit Mittwoch beschäftigt sich das Landesarbeitsgericht in einem Berufungsprozess mit den Gehaltskürzungen von zwei Betriebsräten des Wohnmobilherstellers Hymer. Ein Urteil kündigt das Gericht erst für Ende Januar an.
Das Landesarbeitsgericht hat im Prozess gegen den Bad Waldseer Wohnmobil-Hersteller Hymer am Mittwoch noch kein Urteil gefällt. In dem Berufungsprozess geht es darum, ob das Unternehmen zu Unrecht das Gehalt von zwei Betriebsräten gekürzt hat. Das Arbeitsgericht in Ravensburg hatte den beiden Betroffenen zuvor Recht gegeben. Das Landesarbeitsgericht will Ende Januar sein Urteil bekanntgeben.
Hymer hielt Kürzung für rechtmäßig
Gegenüber dem SWR hatte Hymer die Kürzungen damit begründet, dass laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs unzulässig hohe Vergütungen für freigestellte Betriebsräte den Straftatbestand der Untreue erfüllen könnten. Deshalb habe man die Vergütung der eigenen Betriebsräte überprüft und anschließend die Gehälter der beiden Betriebsräte angepasst. Die beiden Betroffenen wollten das aber nicht akzeptieren und klagten daraufhin erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Ravensburg gegen die Kürzungen.
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Landesarbeitsgericht überprüft Ravensburger Urteil
Gegen jenes Urteil wiederum legte Hymer Berufung ein. Der Fall landete beim Landesarbeitsgericht mit Hauptsitz in Stuttgart. Verhandelt wird allerdings beim Arbeitsgericht Ravensburg als Außenstelle des Arbeitsgerichts Ulm. Zudem ging es am Mittwoch auch nur um einen der beiden Betriebsräte. Laut dem Anwalt der Betriebsräte ist der andere erkrankt. Sein Fall soll im Februar verhandelt werden.
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