Ausschreitungen vor Politischem Aschermittwoch der Grünen

Mann nach Bauernprotesten in Biberach zu Geldstrafe verurteilt

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Kristina Priebe
Kristina Priebe
Alfred Knödler
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Ein 40-Jähriger ist unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt worden. Er hatte sich laut Gericht an den teils gewaltsamen Protesten in Biberach beteiligt.

Massive Proteste, unter anderem von Landwirten, haben am 14. Februar dieses Jahres in Biberach für Chaos gesorgt. Der Politische Aschermittwoch der Grünen und die geplanten Auftritte von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wurden kurzfristig abgesagt. Ein Teilnehmer - ein 40-jähriger Lehrer und Nebenerwerbslandwirt - wurde nun vom Amtsgericht in Biberach wegen Landfriedensbruchs, Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt.

Angeklagter will gegen Urteil vorgehen

Zentrale Frage des Strafverfahrens war, ob der Angeklagte aktiv Widerstand gegen die Beamten geleistet hatte, die den Weg für zwei Begleitfahrzeuge von Cem Özdemir frei machen wollten, oder ob er passiv von der Masse mitgeschoben wurde. So hatte es der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht beteuert. Er sei aus Neugier und durch eine Gruppendynamik zwischen die Fronten geraten. 

Das Gericht folgte jedoch der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von insgesamt 4.000 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Das Urteil will der Angeklagte anfechten, sagte er dem SWR.

Das ist zu hoch, meiner Meinung nach. Wir werden uns auch dagegen wehren.

Das erste Urteil zu den Bauernprotesten sei stark politisch aufgeladen, so der 40-Jährige. Er sei deswegen gespannt auf die kommenden Verfahren. Zum ersten Strafverfahren im Komplex rund um den Politischen Aschermittwoch waren viele Zuschauer gekommen, die Verhandlung wurde immer wieder aus den Reihen kritisch kommentiert. Weitere Verhandlungen stehen in den nächsten Wochen an.

Straßenblockaden und Misthaufen: Protestaktion mit juristischem Nachspiel

Im Zuge der Proteste waren vor dem Veranstaltungsort, der Stadthalle Biberach, mehrere Polizisten verletzt worden. Ein Demonstrant soll einen Gegenstand auf Özdemir von den Grünen geworfen haben. Außerdem errichteten die Demonstranten Straßenblockaden und platzierten einen Misthaufen.

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Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte in der Folge gegen 65 Personen ermittelt. In 42 Fällen wurden laut Amtsgericht Biberach Strafbefehle erlassen, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung. Gegen die Hälfte der Strafbefehle hätten die Beschuldigten Einspruch eingelegt, so das Gericht. Auch ein verfassungswidriges Symbol soll verwendet worden sein, indem der Hitlergruß mit erhobenem rechten Arm gezeigt wurde. In mehr als zehn Fällen hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Erste Beschuldigte akzeptieren Strafbefehle

Vergangene Woche zogen zwei Beteiligte an den Protestaktionen ihren Einspruch gegen die Strafbefehle gegen eine Zahlung von 2.400 und 3.200 Euro zurück. Ihre anberaumten Gerichtstermine wurden daraufhin abgesagt. In einem weiteren Fall wurde der Termin vertagt, weil ein Strafverteidiger sich laut Gericht erst in den Fall einarbeiten müsse, heißt es vom Amtsgericht Biberach. Auch der Mann, der am Donnerstag vor dem Amtsgericht steht, hat theoretisch noch die Möglichkeit, den Strafbefehl zu akzeptieren.

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