Der Ulmer Drogerieunternehmer Erwin Müller wird von drei Personen verklagt. Nach Angaben des Landgerichts geht es um einen Vertrag, in dem die drei erwachsenen Adoptierten auf ihren Pflichtteil verzichtet haben. "Wir greifen den Pflichtteilverzichtsvertrag an, weil wir ihn für sittenwidrig und formnichtig halten", sagte der Anwalt der Adoptierten vor der Verhandlung. Die Kläger fordern ihren Pflichtteil vom Erbe.
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