Die Justizminister der Länder haben sich auf einer Konferenz in Berlin dafür ausgesprochen, die Haftungsregeln bei E-Scootern zu reformieren. Die Initiative dazu kam aus Baden-Württemberg.
Künftig könnten Verleihfirmen von E-Scootern bei Unfällen haften. Die Justizministerinnen und -minister der Länder wollen das Straßenverkehrsrecht entsprechend ändern. Dafür haben sie sich bei einer Konferenz in Berlin ausgesprochen. Der Vorstoß kam von der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges (CDU).
CDU-Ministerin: Haftung bei E-Scootern nicht mehr zeitgemäß
Bei einem Unfall haftet nach dem Straßenverkehrsgesetz normalerweise der Halter oder die Halterin eines Fahrzeuges beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung - unabhängig davon, ob er oder sie schuld ist. Im Fall von E-Scootern greift aber eine Ausnahmeregelung: Bei einem Fahrzeug, das höchstens 20 Stundenkilometer schnell wird, ist die Halterin oder der Halter von der Haftung ausgeschlossen. Wenn jemand von einem Elektroroller angefahren wird oder über einen abgestellten Scooter stürzt und sich verletzt, kann die Vermieterfirma nicht dafür haftbar gemacht werden. Justizministerin Gentges findet das nicht mehr zeitgemäß und schlug vor, die Regelung zu reformieren.
Kosten bis zu 8.000 Euro Betrunken auf dem E-Scooter: Teure Fahrt mit enormen Folgen
Betrunkene E-Scooter-Fahrer verursachen in BW mehr Unfälle als je zuvor. Da die Promillegrenze wie für Autofahrer gilt, verlieren viele Menschen so auch lange ihren Führerschein.
Bundesweit gab es 2022 mehr als 8.000 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten. Das waren 50 Prozent mehr als im Jahr davor. In Baden-Württemberg gab es laut Innenministerium des Landes 834 Unfälle.