2024 ist Wahljahr in Baden-Württemberg: Im Juni finden neben Kommunalwahlen auch Europawahlen statt. Wer zum ersten Mal für die EU wählen darf, muss zuvor einen Antrag stellen.
Bei der Europawahl und den Kommunalwahlen im Juni werden nach Schätzung des Statistischen Landesamtes rund 8,6 Millionen Menschen in Baden-Württemberg wahlberechtigt sein. Davon werden rund 7,8 Millionen Deutsche sein und rund 830.000 Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie das Statistik-Amt am Mittwoch mitteilte. Die Wahlen finden parallel am Sonntag, dem 9. Juni statt.
Bei den Europawahlen dürfen in Deutschland erstmals auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Dies werden in Baden-Württemberg nach Angaben der Statistik voraussichtlich rund 190.000 Wahlberechtigte sein - und damit rund 2,3 Prozent aller Wahlberechtigten. Für die Kommunalwahlen wurde das Mindestwahlalter bereits zur Wahl 2014 auf 16 Jahre gesenkt.
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Antrag für Aufnahme ins Wählerverzeichnis notwendig
Die Zahl der erstmals Wahlberechtigten wird demnach für die Kommunalwahlen auf rund 500.000 geschätzt - davon rund 30.000 aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben. Bei der Europawahl werden es schätzungsweise rund 720.000 erstmals Wahlberechtigte sein - darunter 50.000 Unionsbürger, wie das Statistische Landesamt mitteilte.
Während Wahlberechtigte bei Kommunalwahlen automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen werden, müssen sie für die Europawahl einen einmaligen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Daher entsprechen die Zahlen für die Europawahl des Statistik-Amtes nur den potenziell Wahlberechtigten. Die Schätzungen der Statistik zu den Wahlberechtigten stützen sich auf die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Hinzu kommt das Ausländerzentralregister.
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