Keine Konzerte, keine Einnahmen

BW muss Musiker keine Corona-bedingten Ausfälle zahlen

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Das Land Baden-Württemberg muss nicht für den Einnahmeverlust eines Berufsmusikers während des Corona-Lockdowns zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag.

Der Musiker Martin Kilger erhält keine Entschädigungszahlungen wegen entgangener Gagen während des Corona-Lockdowns. Er unterlag am Donnerstag auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH), dem obersten deutschen Zivilgericht. Der entschied: Das Land muss nicht für den Einnahmeverlust haften. Das Gericht folgte damit seiner bisher vertretenen Linie, nach der es eine Staatshaftung wegen der Coronaregelungen stets abgelehnt hatte.

"Eingriff des Staates verhältnismäßig"

Der Kläger betreibt eine Musik- und Filmproduktionsfirma und leitet eine Band. Mehr als 90 Prozent seiner Aufträge seien Live-Auftritte. Er forderte daher 8.300 Euro Entschädigung, weil er im Frühjahr 2020 nicht auftreten konnte. Die Coronahilfen hätten "vorne und hinten nicht gereicht", so Kilger.

Bereits in den Vorinstanzen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht in Stuttgart war er gescheitert. Und auch der Bundesgerichtshof entschied nun, dass der Eingriff des Staates durch das Auftrittsverbot verhältnismäßig gewesen sei. Diese habe dem legitimen Zweck gedient, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Ein Auftrittsverbot von zweieinhalb Monaten sei zumutbar gewesen. Der Steuerzahler könne das Unternehmerrisiko nicht umfassend abnehmen, so Richter Ulrich Hermann bei der Urteilsverkündung. Der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück.

Auch in anderen Fällen, etwa bei Friseursalons und Gaststätten, hatte der BGH in der Vergangenheit eine staatliche Haftung für Einnahmeausfälle wegen der Corona-Schutzmaßnahmen ausgeschlossen.

Erste Klage eines Musikers bundesweit

Der Berufsmusiker zeigte sich nach dem Urteil am Donnerstag enttäuscht: "Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden", so Kilger. Der 47-Jährige war nach eigenen Angaben der erste Musiker, der auf Entschädigung geklagt hatte. Den Weg zum Bundesverfassungsgericht wolle er sich vorbehalten, sagte er.

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