Melanie Leier ist Rechtsanwältin mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht. Sie weiß, welche Strafen bei Delikten drohen und gibt Tipps, wenn ein Bußgeldbescheid im Briefkasten ist.
Was tun, wenn ich geblitzt wurde?
Wer im Straßenverkehr zu schnell unterwegs ist und dabei erwischt wird, den erwartet in der Regel ein Bußgeldverfahren. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung – im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen automatisch der Fahrzeughalter haftet. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Anwältin rät: gegen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen
Den Einspruch kann der/die Anwält:in einreichen, es genüge aber auch, selbst einen Zweizeiler an die Behörde zu schicken, so Melanie Leier.
Wer die Einspruchsfrist von zwei Wochen verpasst, hat Pech, meint Melanie Leier. Dann muss die Geldbuße bezahlt werden, selbst wenn man sich zu Unrecht beschuldigt sieht.
Blitzer Warner sind verboten
In Deutschland sind Blitzer-Warn-Apps und Navis, die Blitzer melden grundsätzlich verboten, sagt Melanie Leier.
Technische Geräte, wie kleine Radarwarner, dürfen noch nicht einmal mitgeführt werden. Bei Verstößen bewege man sich "im Bereich der Ordnungswidrigkeit". Es müsse mit einer Geldbuße von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg gerechnet werden.
Zu geringer Abstand auf der Autobahn: mit Dashcam zur Anzeige?
Die meisten haben wohl schon gefährliche Situationen durch riskante Fahrmanöver im Straßenverkehr erlebt. Das kann der Polizei gemeldet werden, sagt die Juristin. Die Verwendung von Handyfotos oder Dashcam-Aufnahmen sei zwar umstritten, oft würde eine Dashcam aber ausgewertet.
Blitzermarathon vor allem an Unfallschwerpunkten
Zu schnelles Fahren ist eine häufige Unfallursache. Mit dem Blitzermarathon soll aber nicht die Bußgeldkasse gefüllt, sondern auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden. Tempokontrollen sind oft an Unfallschwerpunkten und in Gebieten, an denen Menschen besonders gefährdet sind, etwa an Kitas und Schulen.
Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg allein rund 13.000 Verkehrsverstöße von der Polizei aufgenommen – an einem Tag!
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Zwei Stunden Zeit für ein Gespräch mit Menschen, die im Mittelpunkt stehen, die Herausragendes leisten oder einfach eine spannende Lebensgeschichte haben.