Wer auf seinen Spaziergängen Obst pflücken oder Gemüse ernten will, muss aufpassen. Zwar gibt es das Delikt "Mundraub" seit 1975 nicht mehr - aber das ist kein Freibrief für Selbstbedienung am Gartenzaun und auf der Streuobstwiese.
Nachbars Garten
Die Früchte in Nachbars Garten sind sprichwörtlich verlockend: Äpfel, Kirschen, Trauben, Birnen hängen manchmal auch an den Zweigen, die über den Gartenzaun auf das eigene Grundstück ragen. Aber auch dann gehört das Obst den Nachbarn, es sei denn, es fällt auf den Boden unseres Gartens. Wer den fremden Garten unerlaubt betritt und sich am Obst bedient, der begeht sogar Hausfriedensbruch.
Eigentumsfrage entscheidend
Weniger eindeutig ist die Rechtslage bei Obstbäumen in Baumalleen entlang der Straße und auf Streuobstwiesen, die nicht eingezäunt sind. Da ist die Eigentumslage oft unklar. Wer Pilze, Kräuter und Beeren im Wald oder das Obst wilder Bäume pflückt, begeht keinen Diebstahl. Die Landesnaturschutzgesetze der Bundesländer erlauben grundsätzlich das Betreten landwirtschaftlicher Flächen – aber nur vor der Aussaat im Frühling und nach der Ernte im Sommer.
Nur kleine Mengen
Auch im Sommer darf man Äcker, Wälder und Streuobstwiesen betreten, um Wildpflanzen zu sammeln, also die Früchte, Pilze und Kräuter, die niemand gezielt angebaut hat. Aber nur in kleinen Mengen, nebenbei beim Spazierengehen. Den ganzen Kofferraum mit gesammelten Pilzen, Nüssen oder Obst füllen, das geht gar nicht. Auch nicht, wenn sie wild gewachsen sind.
Alles Obst, das gezielt angebaut wird, ist dagegen generell tabu. Bei Weinbergen und Apfel-Plantagen ist die Eigentumsfrage sonnenklar. Bei Streuobstwiesen und Pflanzen an Straßenrändern wird es aber unübersichtlich. Aber auch hier gibt es in der Regel einen Besitzer, wo streng genommen eine Erlaubnis eingeholt werden muss, bevor man sich bedient.
Was ist eigentlich "Mundraub"?
Früher blieb man straffrei, wenn man aus Hunger gestohlen hat - sogar auf dem Wochenmarkt. Dieser sogenannte Mundraub-Paragraf wurde 1975 abgeschafft. Seitdem gelten auch diese Delikte grundsätzlich als Diebstahl.
Drohen Strafen, wenn man einen "Mundraub" begeht?
Da es sich bei Obst und Gemüse um sogenannte geringwertige Sachen handelt, ahnden Richter das illegale Ernten nur, wenn jemand einen Strafantrag stellt. Doch selbst dann wird meist nur derjenige bestraft, der häufiger beim Obstklau im großen Stil erwischt worden ist.
mundraub.org
Auf der Internetseite mundraub.org gibt es europaweit Informationen über Bäume und Sträucher, die nicht abgeerntet werden. Die Gründer des Portals haben jedoch Regeln aufgestellt: "Mundräuber" sollen sich immer bei den zuständigen Behörden erkundigen, ob die Obstbäume auch auf öffentlichem Grund stehen.
Doch auch das reicht nicht: Die Bäume entlang einer Landstraße können verpachtet sein. Eigentumsrechte sollen nicht verletzt werden, lautet die erste "Mundräuber-Regel". Denn das wäre dann Diebstahl und damit eine Straftat.