Bis zu 100 Stundenkilometer hat ein Mann im Landkreis Bernkastel-Wittlich auf einem größeren E-Scooter erreicht – und lieferte sich damit eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Welche Verkehrsregeln gelten also für E-Scooter?
Grundsätzlich gilt: bei 20 Stundenkilometern ist für E-Scooter Schluss. Dennoch werden auch schnellere Scooter verkauft, wie ein Fall in Bernkastel-Kues zeigt. Was tatsächlich erlaubt ist, erklärt Mirco Hillmann vom ADAC Mittelrhein.
E-Scooter dürfen in Deutschland nur 20 fahren
SWR1: Sie haben auch erstmal gestaunt, als Sie davon erfahren haben, oder?
Mirco Hillmann: Kaum zu glauben, da war jemand ganz schnell unterwegs. Aber die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) regelt die Nutzung von E-Scootern und die sagt ganz klar: mehr als 20 km/h sind auf Deutschlands Straßen faktisch nicht erlaubt.
SWR1: Onlinme gibt es E-Scooter, die deutlich schneller sind. Angeblich kann man mit denen sogar bis zu 160 Stundenkilometer fahren.
Hillmann: Die gibt es, aber da gibt es in Deutschland keine Betriebs- und Straßenzulassung. Solch hoch motorisierte E-Scooter, die kann man nutzen, vielleicht auf der Nordschleife, aber definitiv nicht auf der Straße.
SWR1: Ich dürfte die Scooter also auch nicht benutzen, wenn ich mich mit einem Helm und Motorradkleidung ausstatte?
Hillmann: Nein, Sie brauchen eine Betriebszulassung und dann dementsprechend auch eine Straßenzulassung. Da ist das Gesetz ganz klar: Mehr als 20 sind nicht erlaubt.
SWR1: Das Interessante war, dass die Polizei erstmal prüfen musste, ob der Mann überhaupt eine besondere Fahrerlaubnis gebraucht hätte.
Hillmann: Ja, absolut. Aber diese Fahrerlaubnis, die ist für 20 Stundenkilometer zulässig und nicht darüber hinaus und dementsprechend ist diese Aktion absolut illegal gewesen.
SWR1: Wenn ich mir einen normalen E-Roller kaufe oder leihe, brauche ich dafür aber keine Fahrerlaubnis. Richtig?
Hillmann: Genau, aber der ist auch auf 20 Stundenkilometer ausgelegt und dann wird gedrosselt. Dementsprechend ist man da im grünen Bereich. Aber alles was darüber hinausgeht ist nicht erlaubt.
Regelungen und Verkehrsregeln für E-Bikes
SWR1: E-Bikes dürfen maximal 25 Stundenkilometer schnell fahren. Wie sieht es denn da aus mit schnelleren Modellen?
Hillmann: Da gilt es auch zu unterscheiden zwischen E-Bike mit einer sogenannten elektronischen Tretunterstützung und ohne Tretunterstützung. E-Bikes bis 25 Stundenkilometer mit Unterstützung werden wie Fahrräder behandelt und man braucht keinen Führerschein und kein Versicherungskennzeichen.
Anders sieht es bei E-Bikes ohne Tretunterstützung aus, die allein durch den Elektro-Motor diese Geschwindigkeit erreichen. Die werden rechtlich als Mofas behandelt und da benötige ich dann einen Mofa-Schein und auch ein geeigneter Helm ist hier Pflicht.
SWR1: Egal ob mit dem E-Scooter oder mit dem Fahrrad, sie empfehlen so oder so einen Helm, oder?!
Hillmann: Absolut! Eine offizielle Helmpflicht besteht für E-Scooter zwar nicht, aber wir empfehlen einen Helm zu tragen, weil im schlimmsten Fall rettet das Leib und Leben.
Das Gespräch führte Claudia Deeg.
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