Ab Juli Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Lebensmittelhändler: "Es ist für die gesamte Branche unverständlich"

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Claudia Deeg
SWR1 RP Moderatorin Claudia Deeg
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Ab dem 1. Juli wird die Maut auf alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Bundesstraßen erweitert. Bisher wurde die Maut erst ab 7,5 Tonnen erhoben.

Insbesondere bei Unternehmen im ländlichen Raum sorgt diese Neuerung für Unmut, weil sie auch Lebensmittel-Märkte auf Rädern betreffen, die Menschen versorgen, wo es keine Supermärkte gibt. Auch Oliver Hofrath ist durch die Mautpflicht verunsichert. Er ist Eigentümer der Firma "Heiko" in Neuendorf im Eifelkreis Bitburg-Prüm und müsste zukünftig etwa 20 Cent pro Kilometer zahlen.

Neue Mautpflicht könnte teuer werden

SWR1: Sie beliefern mit 68 mobilen Verkaufs-Läden die gesamte Eifel und müssen ab dem 1. Juli Maut zahlen. Versuchen Sie dafür Geld zurückzulegen?

Oliver Hofrath: Es wird der einzige Weg sein, wenn die Bundesregierung bei ihrem Entschluss bleibt, dass auch wir mautpflichtig werden. Wobei es für die gesamte Branche unverständlich ist. Wir haben quasi einen Auftrag der Bundesregierung, die Bevölkerung gerade im ländlichen Raum mit Lebensmitteln zu versorgen. Und jetzt sollen wir dafür bestraft werden und auch mautpflichtig werden.

SWR1: Sie rechnen, Stand jetzt, mit rund 250.000 Euro Mehrkosten im Jahr. Das klingt für mich jetzt übertrieben. Wie kann das sein?

Hofrath: Das habe ich ganz einfach so gerechnet. Ich habe eine eigene Tankstelle hier im Betrieb und habe da meinen Jahresverbrauch an Kraftstoff geholt, den durch den Verbrauch meiner Fahrzeuge geteilt, und bin so auf eine Gesamtjahreskilometerleistung von 2,5 Millionen Kilometer gekommen. Ich habe dann gesagt, dass wir etwa die Hälfte davon auf Bundesstraßen und auf Autobahnen fahren. Das entspricht also 1.250.000 Kilometern, die multipliziert mit den 20 Cent, komme ich auf eine Mehrbelastung von 250.000 Euro.

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Ausnahmeregelungen für Verkauf von eigenen Produkten

SWR1: Jetzt muss man erklären, es gibt von dieser Mautregelung aus dem Verkehrsministerium einige Ausnahmen.

Hofrath: Wenn ich nur eigenerzeugte Produkte verkaufen würde, müsste ich keine Maut bezahlen. Und was ganz überraschend war, ist die Antwort aus dem Verkehrsministerium. Wenn ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin und fahre nicht zum Kunden, zum Beispiel zu einer Werkstatt, auch dann wäre ich nicht mautpflichtig. Ich werde nur dann mautpflichtig, wenn ich zum Kunden fahre und dort etwas verkaufe.

Es ist auch so, wenn die Fahrtätigkeit nicht die Haupttätigkeit ist, kann man mautbefreit werden und das trifft bei uns genau zu. Meine Verkaufsfahrer transportieren die Lebensmittel, fahren damit zum Kunden und die Haupttätigkeit ist das Verkaufen. Es ist ja nicht das Fahren.

SWR1: Haben Sie die Hoffnung, dass sich da vielleicht noch etwas ändern lässt?

Hofrath: Es ist immer so, die Hoffnung stirbt ja zuletzt und jeden Tag kommen neue Nachrichten. Jetzt ist zum Beispiel herausgekommen, dass es in Österreich und in Tschechien für Verkaufsfahrzeuge eine Mautbefreiung gibt. Und jeder Politiker sollte eigentlich soweit denken, dass man nicht versucht, die Versorgung auf dem ländlichen Raum für Leute von 70 Jahren und älter kaputt zu machen.

Das Gespräch führte SWR1 Moderatorin Claudia Deeg.

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